Liebes Uni-Hamburg Team,
ich bin für den Masterstudiengang Politikwissenschaften auf Listenplatz 71 im Nachrückverfahren nach Leistung - vor mir sind laut Ablehnungsbescheid zwei weitere Bewerber.
Hat das Nachrückverfahren für den Master schon begonnen? Gibt es eine Einschätzung, ob es noch wahrscheinlich ist, dass man auf Listenplatz 71 einen Platz erhält.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Hallo Livea,
die ersten Nachrückverfahren laufen derzeit. Ob Politikwissenschaft dabei ist, kann ich derzeit noch nicht sagen.
Sollten Sie einen Platz erhalten, werden Sie darüber per E-Mail informiert und finden einen neuen Bescheid in Ihrem STiNE-Account.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die ersten Nachrückverfahren laufen derzeit. Ob Politikwissenschaft dabei ist, kann ich derzeit noch nicht sagen.
Sollten Sie einen Platz erhalten, werden Sie darüber per E-Mail informiert und finden einen neuen Bescheid in Ihrem STiNE-Account.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Sofern Sie in Erfahrung bringen können, ob das Nachrückverfahren für den Master Politikwissenschaft schon läuft oder abgeschlossen ist, würde ich mich sehr über einen weiteren Post hier freuen.
Mit besten Grüßen.
Mit besten Grüßen.
Hallo Livea,
auch für den Masterstudiengang Politikwissenschaft hat am Freitag das Nachrückverfahren stattgefunden. Wenn Sie keinen Bescheid erhalten haben, wurden Sie im Nachrückverfahren nicht zugelassen.
Ob es noch ein zweites Nachrückverfahren geben wird, steht derzeit noch nicht fest.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
auch für den Masterstudiengang Politikwissenschaft hat am Freitag das Nachrückverfahren stattgefunden. Wenn Sie keinen Bescheid erhalten haben, wurden Sie im Nachrückverfahren nicht zugelassen.
Ob es noch ein zweites Nachrückverfahren geben wird, steht derzeit noch nicht fest.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
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Vielen Dank. Auch wenn ich weiß, dass die Chance auf ein zweites Nachrückverfahren gering ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie hier kommentieren können sofern final entschieden wurden kein zweites Nachrückverfahren durchzuführen.
Beste Grüße und vielen Dank.
Beste Grüße und vielen Dank.
Hallo Livea,
Es wird kein zweites Nachrückverfahren geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Es wird kein zweites Nachrückverfahren geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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