Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor 3 Tagen die Exmatrikulationsbescheinigung von der Uni wegen fehlender Rückmeldung und Krankenversicherung. Ich habe heute sofort den Semesterbeitrag bezahlt und Geld für das ganze Semester an der Krankenversicherung überwiesen. Ich muss nur noch die Gebühr für die verspätete Rückmeldung beim Service für Studierende am Kassenautomaten in bar bezahlen. Danach kann die Exmatrikulation storniert werden?
Soll ich bekomme eine Nachricht/Bestätigung? Ich bedanke mich und wünsche Ihnen einen schönen Tag noch!
Viele Grüße,
Bui
Hallo Bui,
Das ist richtig - in dem Fall fehlt für die Rückmeldung nur noch die Zahlung der Gebühr für die verspätete Rückmeldung. Zur Zahlung werden Sie nicht durch eine Nachricht aufgefordert, sondern Sie können einfach zu den Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im Campus-Center vorbei kommen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist richtig - in dem Fall fehlt für die Rückmeldung nur noch die Zahlung der Gebühr für die verspätete Rückmeldung. Zur Zahlung werden Sie nicht durch eine Nachricht aufgefordert, sondern Sie können einfach zu den Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im Campus-Center vorbei kommen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Auch wenn ich schon die Exmatrikulationsbescheinigung bekommen habe, kann die noch stöniert werden? Infomiert die Uni die Ausländerbehörde, wenn ein Student exmatrikuliert ist? In meinem Fall fehlt es nicht nur die Rückmeldung sonder auch die Krankenversicherung. Ist die Exmatrikulationsbescheinigung sicherlich stöniert werden kann? Da ich Angst davor habe, dass mein Visum nach der Exmatrikulation nicht mehr gültig ist.
Ich danke Ihnen!
Viele Grüße,
Bui
ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Auch wenn ich schon die Exmatrikulationsbescheinigung bekommen habe, kann die noch stöniert werden? Infomiert die Uni die Ausländerbehörde, wenn ein Student exmatrikuliert ist? In meinem Fall fehlt es nicht nur die Rückmeldung sonder auch die Krankenversicherung. Ist die Exmatrikulationsbescheinigung sicherlich stöniert werden kann? Da ich Angst davor habe, dass mein Visum nach der Exmatrikulation nicht mehr gültig ist.
Ich danke Ihnen!
Viele Grüße,
Bui
Hallo Bui,
Wenn Sie die Gebühr bezahlen, wird die Exmatrikulation ganz sicher rückgängig gemacht. Bringen Sie in Ihrem Fall auch gleich eine Bescheinigung der Krankenversicherung mit, die belegt, dass Sie wieder versichert sind. An die Ausländerbehörde wird eine Exmatrikulation von der Universität nicht gemeldet.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie die Gebühr bezahlen, wird die Exmatrikulation ganz sicher rückgängig gemacht. Bringen Sie in Ihrem Fall auch gleich eine Bescheinigung der Krankenversicherung mit, die belegt, dass Sie wieder versichert sind. An die Ausländerbehörde wird eine Exmatrikulation von der Universität nicht gemeldet.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg