Bearbeitet Erkrankung 1. Semester
Hallo,
leider bin ich unerwartet schwer erkrankt und nun sieht es so aus, als ob ich langfristig ausfallen werde. Ich bin im ersten Semester und konnte bisher an keiner Veranstaltung teilnehmen, habe Studenplan etc. aber erstellt und mich auch zu Prüfungen angemeldet.
Bis wann ist eine Rückgabe des Studienplatzes möglich oder empfiehlt sich eher die Beantragung eines Urlaubssemesters? Welche Bedingungen müssten jeweils vorliegen?
Re: Erkrankung 1. Semester
Liebe Frau Petersen,

Da das Semester bereits begonnen hat, können Sie derzeit nicht mehr auf Ihren Studienplatz verzichten. Sie haben aber die folgenden Möglichkeiten:
1. Sie lassen sich beurlauben. Dies können Sie, wenn ein schwerwiegender Grund eintritt, auch im Laufe des Semesters tun. Informationen zur Beurlaubung und dem entsprechenden Antrag finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung
2. Sie exmatrikulieren sich. In diesem Fall können Sie sich, wenn Sie wieder gesund sind, ohne erneute Bewerbung wieder einschreiben lassen. Hierfür stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation Zur späteren Wiedereinschreibung benötigen Sie dann Nachweise über Ihre Erkrankung, zur Exmatrikulation müssen Sie noch nichts nachweisen.

Welcher Weg sich für Sie empfiehlt, hängt von Ihrer Situation ab. Während einer Beurlaubung müssen Sie den Semesterbeitrag in voller Höhe zahlen, haben dafür aber auch den Studierendenstatus, ein HVV-Ticket und ggf. sozialversicherungsrechtliche Vorteile. Wenn Sie sich exmatrikulieren, fällt Letzteres weg.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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