Hallo zusammen,
ich studiere Psychologie (B.Sc.) in Köln und werde dieses Sommersemester meine letzte Prüfungsleistung (Klausur) ableisten.
Ich habe mich für den konsekutiven Master in Psychologie an der Uni HH beworben (Zulassung/ Ablehnung steht ja noch aus).
Ich habe folgendes Problem: meine letzte Klausur findet erst am 06.10. statt, d.h. eine Exmatrikulationsbescheinigung kann ich erst nach dem 06.10. erhalten. Ich habe vor, mich am 07.10. mit sofortiger Wirkung in Köln zu exmatrikulieren.
Meine Frage ist nun:
für den hypothetischen Fall, dass ich in HH eine Zulassung für das Masterstudium erhalte, möchte ich diesen auch annehmen. Für die Immatrikulation wird ja u.a. die Exmatrikulationsbescheinigung benötigt. Ist es möglich, diesen Bescheid auch später einzureichen, also nachzureichen und ggf hier eine "Sondergenehmigung" hierzu zu erhalten, damit der Platz nicht aufgegeben werden muss? Mit welcher Stelle der Uni HH lassen sich solche Dinge absprechen? Ich weiß, dass so etwas in Köln prinzipiell möglich ist und hoffe, dass es eine solche Möglichkeit auch in Hamburg gibt.
Mit besten Grüßen
phoenixx
Liebe/r phoenixx,
Im Fall eines Übergangs vom Bachelor zum Master ist eine kurzfristige Überlappung Ihrer Einschreibung an beiden Hochschulen kein Problem. Sie reichen die Exmatrikulationsbescheinigung in diesem Fall spätestens mit Ihrem Bachelorzeugnis, das Sie in diesem Fall ebenfalls im Verlauf des ersten Mastersemesters nachreichen müssen, ein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Im Fall eines Übergangs vom Bachelor zum Master ist eine kurzfristige Überlappung Ihrer Einschreibung an beiden Hochschulen kein Problem. Sie reichen die Exmatrikulationsbescheinigung in diesem Fall spätestens mit Ihrem Bachelorzeugnis, das Sie in diesem Fall ebenfalls im Verlauf des ersten Mastersemesters nachreichen müssen, ein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Da fällt mir echt ein Stein vom Herzen, dass man die Ex-Bescheinigung auch später einreichen kann. Sonst könnte ich einen möglichen Masterplatz gar nicht antreten.
Vielen Dank nochmals!
Beste Grüße
phoenixx
besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Da fällt mir echt ein Stein vom Herzen, dass man die Ex-Bescheinigung auch später einreichen kann. Sonst könnte ich einen möglichen Masterplatz gar nicht antreten.
Vielen Dank nochmals!
Beste Grüße
phoenixx
Sehr geehrte Frau Schelling,
ich habe unter Umständen ein ähnliches Problem.
Ich möchte zum WS den Masterstudiengang Psychologie antreten. Derzeit absolviere ich an der TU Darmstadt meinen Bachelor.
Die abschließende Prüfung wird die Disputation meiner Bachelorthesis sein. Allerdings steht derzeit in Frage, ob es bei meiner Dozentin terminlich einzurichten ist, ob diese Disputation vor dem 30.09.15, also noch dieses SS, stattfinden kann.
Falls dies nicht der Fall ist, müsste ich meine Exmatrikulation für dieses SS rückgängig machen und müsste mich für das WS an der TU Darmstadt rückmelden. Ich weiß nicht, wie kurzfristig dann eine Exmatrikulation im WS an der TU Darmstadt möglich ist.
Daher nun meine Frage, was bei einer "kurzfristigen Überlappung" von Immatrikulationen an 2 verschiedenen Unis noch toleriert wird? Wird (im schlimmsten Fall) auch eine Überlappung des gesamten WS, also des gesamten ersten Fachsemesters im Master Psychologie an der UHH noch toleriert?
Vielen dank für Ihre Hilfe!
ich habe unter Umständen ein ähnliches Problem.
Ich möchte zum WS den Masterstudiengang Psychologie antreten. Derzeit absolviere ich an der TU Darmstadt meinen Bachelor.
Die abschließende Prüfung wird die Disputation meiner Bachelorthesis sein. Allerdings steht derzeit in Frage, ob es bei meiner Dozentin terminlich einzurichten ist, ob diese Disputation vor dem 30.09.15, also noch dieses SS, stattfinden kann.
Falls dies nicht der Fall ist, müsste ich meine Exmatrikulation für dieses SS rückgängig machen und müsste mich für das WS an der TU Darmstadt rückmelden. Ich weiß nicht, wie kurzfristig dann eine Exmatrikulation im WS an der TU Darmstadt möglich ist.
Daher nun meine Frage, was bei einer "kurzfristigen Überlappung" von Immatrikulationen an 2 verschiedenen Unis noch toleriert wird? Wird (im schlimmsten Fall) auch eine Überlappung des gesamten WS, also des gesamten ersten Fachsemesters im Master Psychologie an der UHH noch toleriert?
Vielen dank für Ihre Hilfe!
Liebe Alisa,
Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule muss spätestens zusammen mit dem Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums nachgereicht werden, d.h. spätestens bis zum 31.03.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Überschneidung der Immatrikulation also von Seiten der Uni Hamburg unproblematisch. Inwiefern die TU Darmstadt Sie unproblematischer Weise zum Ablegen Ihrer letzten Prüfung wieder immatrikuliert, sofern Sie schon an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, sollten Sie dort noch einmal klären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule muss spätestens zusammen mit dem Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums nachgereicht werden, d.h. spätestens bis zum 31.03.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Überschneidung der Immatrikulation also von Seiten der Uni Hamburg unproblematisch. Inwiefern die TU Darmstadt Sie unproblematischer Weise zum Ablegen Ihrer letzten Prüfung wieder immatrikuliert, sofern Sie schon an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, sollten Sie dort noch einmal klären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
Ich habe ein ähnliches Problem, allerdings geht es bei mir nicht um den Wechsel von Bachelor zu Master. Ich bin zum kommenden Wintersemester für den Masterstudiengang "Arbeit, Wirtschaft,Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien" zugelassen, bin aber in diesem Semester noch an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben, und habe dort auch eine für den Sneuen Master relevante Klausur geschrieben, dessen Note noch aussteht. Nun muss ich aber bis zum 2. September meine Exmatrikulationsbescheinigung an der UHH einreichen, wodurch die Note verfällt, wenn sie mir bis dahin nicht ausgestellt wurde. Ich habe bereits den Professor kontaktiert, aber dieser konnte keine genaue Aussage dazu machen, wann die Klausur korrigiert sein wird. Deswegen ist meine Frage, ob die Frist für die Einreichung der Exmatrikulationsbescheinigung eventuell für mich verlängert werden könnte, und ich diese nachreichen kann, sobald ich die Note erhalten habe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Liebe Grüße,
Luna Zelle
Ich habe ein ähnliches Problem, allerdings geht es bei mir nicht um den Wechsel von Bachelor zu Master. Ich bin zum kommenden Wintersemester für den Masterstudiengang "Arbeit, Wirtschaft,Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien" zugelassen, bin aber in diesem Semester noch an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben, und habe dort auch eine für den Sneuen Master relevante Klausur geschrieben, dessen Note noch aussteht. Nun muss ich aber bis zum 2. September meine Exmatrikulationsbescheinigung an der UHH einreichen, wodurch die Note verfällt, wenn sie mir bis dahin nicht ausgestellt wurde. Ich habe bereits den Professor kontaktiert, aber dieser konnte keine genaue Aussage dazu machen, wann die Klausur korrigiert sein wird. Deswegen ist meine Frage, ob die Frist für die Einreichung der Exmatrikulationsbescheinigung eventuell für mich verlängert werden könnte, und ich diese nachreichen kann, sobald ich die Note erhalten habe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Liebe Grüße,
Luna Zelle
Liebe Frau Zelle,
Für Sie gilt das gleiche wie für Alisa: Beim Übergang von Bachelor zu Master kann die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule spätestens zusammen mit dem Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums nachgereicht werden, d.h. spätestens bis zum 31.03.2016.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für Sie gilt das gleiche wie für Alisa: Beim Übergang von Bachelor zu Master kann die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule spätestens zusammen mit dem Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums nachgereicht werden, d.h. spätestens bis zum 31.03.2016.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Sehr geehrte Frau Schelling,
Verzeihung, ich habe nicht erwähnt, dass ich meinen Bachelor bereits abgeschlossen habe und mich für VWL im Master in Bochum eingeschrieben habe. Es geht also nicht mehr darum, mein Zeugnis zu erhalten, sondern um die Punkte des Kurses. Es handelt sich um einen Soziologie Kurs, und da ich im Bachelor nur VWL studiert habe und im Master Sozialökonomie machen werde, sind diese Punkte relevant für meine Aufnahme in den Master. Deswegen würde ich die Note ungern verfallen lassen.
Beste Grüße,
Luna Zelle
Verzeihung, ich habe nicht erwähnt, dass ich meinen Bachelor bereits abgeschlossen habe und mich für VWL im Master in Bochum eingeschrieben habe. Es geht also nicht mehr darum, mein Zeugnis zu erhalten, sondern um die Punkte des Kurses. Es handelt sich um einen Soziologie Kurs, und da ich im Bachelor nur VWL studiert habe und im Master Sozialökonomie machen werde, sind diese Punkte relevant für meine Aufnahme in den Master. Deswegen würde ich die Note ungern verfallen lassen.
Beste Grüße,
Luna Zelle
Liebe Frau Zelle,
in dem Fall sieht die Regelung zum Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung leider anders aus. Sie müssen diese, wie am Ende der Master-Checkliste angegeben, spätestens 10 Tage nach Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Trotzdem können Sie sich an Ihrer Hochschule natürlich mit Wirkung zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Zumindest ist das das übliche Vorgehen. Wenn Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben sollten, dann wenden Sie sich mit Ihrem personenbezogenen Anliegen unter Nennung Ihrer Bewerbungsnummer bitte direkt an das zuständige Team Bewerbung und Zulassung über das folgende Kontaktformular:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ssung.html
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
in dem Fall sieht die Regelung zum Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung leider anders aus. Sie müssen diese, wie am Ende der Master-Checkliste angegeben, spätestens 10 Tage nach Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Trotzdem können Sie sich an Ihrer Hochschule natürlich mit Wirkung zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Zumindest ist das das übliche Vorgehen. Wenn Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben sollten, dann wenden Sie sich mit Ihrem personenbezogenen Anliegen unter Nennung Ihrer Bewerbungsnummer bitte direkt an das zuständige Team Bewerbung und Zulassung über das folgende Kontaktformular:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ssung.html
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
CampusCenter
Universität Hamburg
Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten auch keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten auch keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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