Bearbeitet Immatrikulation wegen "fehlender Exmatrikulationsbescheinigung" alter Hochschule vorerst gescheitert
Sehr geehrte Damen & Herren,

ich habe am Montag den 22.10 eine Email bekommen dass mein Antrag für Immatrikulation noch nicht möglich ist weil ich noch eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner vorherigen Hochschule einreichen müsste.

Mein Problem ist, dass meine alte Hochschule eine Berufsfachschule war, bei der ich meines Wissens nach nicht "immatrikuliert" wurde.
Zusätzlich existiert diese Hochschule nicht mehr (bzw. es wird sie bald nicht mehr geben) da sie noch vor Ende meines letztes Semesters von der HTK aufgekauft wurde und nur bis Ende des Sommersemesters 2018 noch unter ihrem eigenem Namen agierte.
Der Name der Schule ist "Bildkunst Akademie Hamburg" (https://www.bildkunstakademie.de/).

Meine Frage ist, ob ich jetzt immer noch eine Exmatrikulationsbescheinigung, bzw. eine Bescheinigung, dass ich bei dieser Schule nicht mehr studiere, vorzeigen muss, oder ob unter diesen Umständen nichts weiter geschehen muss?

Besten Dank im Voraus,

Felix Swimmer
Re: Immatrikulation wegen "fehlender Exmatrikulationsbescheinigung" alter Hochschule vorerst gescheitert
Lieber Herr Swimmer,

Wenn Ihre vorherige Schule eine private Berufsfachschule und keine staatliche Universität oder Fachhochschule war, müssen Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Bitte melden Sie sich über das folgende Kontaktformular unter Angabe Ihrer Matrikelnummer bei uns und beziehen Sie sich auf diese Forumsantwort: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Dann kann Ihr Account angepasst werden und Sie müssen nichts weiter einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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