Bearbeitet Bachelorzeugnis einreichen
Hallo liebes Campus Center Team,

ich muss mein Bachelor-Zeugnis bis Ende des Semesters abgeben, damit ich vollständig immatrikuliert werden kann.
Zum Zeitpunkt meiner Bewerbung für den zulassungsbeschränkten Master-Studiengang Psychologie hatte ich meine Bachelorarbeit noch nicht abgegeben und dementsprechend noch kein entgültiges BA-Zeugnis, sondern nur das Transcript of Records meiner BA-Uni. Jetzt frage ich mich, wie an der UHH damit verfahren wird, wenn sich der Schnitt durch die Bachelorarbeit noch verbessert oder verschlechtert. Zählt die endgültige Bachelor-Note oder die Note, mit der ich mich im Juli beworben habe? Würde eine Verschlechterung des Schnittes dazu führen können, dass ich den Studienplatz verliere oder?

Ich freue mich auf eine Antwort!

Herzliche Grüße,

Linnea
Re: Bachelorzeugnis einreichen
Liebe Linnea,

Ihre Zulassung erfolgte auf der Basis Ihrer vorläufigen Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Bewerbung. Eine nachträgliche Verschlechterung der Durchschnittsnote aufgrund einer später noch eingetragenen Note ändert an der Zulassung nichts - Sie müssen sich also keine Sorgen machen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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