Bearbeitet Master-Nachreichen innerhalb der Frist
Wenn ich weiß, dass ich unvollständige Unterlagen eingereicht habe, kann ich innerhalb der Frist, die im Zulassungsbescheid genannt ist, die restlichen Unterlagen einreichen und wie?

Kriege ich Bescheid ob und was an den Unterlagen fehlt, sodass ich diese dann nachreichen kann?
oder kicken sie mich direkt raus wenn ich bis zur Frist nicht alles vollständig eingereicht habe?

Danke
Re: Master-Nachreichen innerhalb der Frist
Ist es auch in Ordnung einfach alle Unterlagen, die man schon mal eingereicht hat, mit denen die noch fehlen nochmal einzureichen?
Re: Master-Nachreichen innerhalb der Frist
Hallo Cem,

Fehlende Unterlagen können Sie selbstverständlich innerhalb der Immatrikulationsfrist nachreichen. Wichtig ist hierbei, dass Ihr Name und Ihre Bewerbernummer bei den nachgereichten Unterlagen angegeben ist, damit Ihre Unterlagen zugeordnet werden können. Sie können auch Ihre kompletten Unterlagen noch einmal einreichen, dies ist aber nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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