Liebes Campus-Center Team,
ich würde als Wimi gerne einen kleinen Werkvertrag für eine Promotionsstudentin der UHH vergeben. Dadurch käme sie allerdings über die 19,5h/Woche, die normalen Studierenden im Regelstudium maximal als Arbeitszeit erlaubt sind.
Meines Wissens spielt diese Regelung für sie aber gar keine Rolle, da diese maximale wöchentliche Studenanzahl ja wegen der Krankenkasse gilt, da reguläre Studierende ja einen reduzierten Beitrag zahlen und dies für sie als Promotionsstudentin eh nicht zutrifft, oder?
Darf sie also guten Gewissens den Werkvertrag annehmen?
Vielen Dank für die Antwort und viele Grüße
Elisabeth Fischer
Hallo Frau Fischer,
von Seiten der Uni Hamburg ist die Arbeitszeit von Studierenden nicht limitiert. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt, liegt die Verantwortung für sich daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allein bei den Studierenden. Zu beachten ist weiterhin, dass Studierende, die regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze beitragspflichtig werden.
Wenn bereits keine studentische Verischerung mehr besteht, scheint der letzte Teil für die Studierende obsolet zu sein.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
von Seiten der Uni Hamburg ist die Arbeitszeit von Studierenden nicht limitiert. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt, liegt die Verantwortung für sich daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allein bei den Studierenden. Zu beachten ist weiterhin, dass Studierende, die regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze beitragspflichtig werden.
Wenn bereits keine studentische Verischerung mehr besteht, scheint der letzte Teil für die Studierende obsolet zu sein.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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