Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich des Nachweises der 180 LP im März 2016. Mit wurde gesagt, dass man bis zum März seine LP nachgewiesen haben muss, damit man seinen Masterplatz nicht verliert. Was passiert, wenn man bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht die 180 LP nachweisen kann, da einem noch ein Seminar aus einem Modul fehlt, aber die Bachelorarbeit schon abgegeben hat. Gibt es daraufhin ein andere Frist, die man einhalten muss?
Liebe Grüße