Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte noch eine weitere Frage: Mir wurde vom Studierendenservice telefonisch mitgeteilt, dass bei einer Bewerbung zum 1. Fachsemester an der Uni Hamburg Studienzeiten im gleichen Fach, die an Fernuniversitäten im Teilzeitstudium erbracht wurden, nicht angegeben werden müssen und man sich somit trotzdem wieder zum 1. Fachsemester im gleichen Fach in Hamburg bewerben könne. Trotzdem könne man sich die im Teilzeitstudium an der Fernuni erbrachten Studienleistungen in Hamburg dann anrechnen lassen.
Ich würde gern nachfragen, ob diese Regelung auch gilt, wenn man an der Fernuniversität den Hörerstatus "Studiengangszweithörender" hatte.
Es gibt an der Fernuni Hagen 3 Möglichkeiten für den Hörerstatus:
1. Vollzeitstudierder
2. Teilzeitsutdierender
3. Studiengangszweithörender
https://www.fernuni-hagen.de/studium/fe ... atus.shtml
Den 3. Hörerstatus „Studiengangzweithörender“ bekommt man an der Fernuni Hagen, wenn man gleichzeitig zum Fernstudium noch parallel an einer anderen Hochschule in Deutschland in einem anderen Studiengang studiert (was bei mir gegenwärtig noch der Fall ist).
Beim diesem Hörerstatus wird nicht explizit dazugeschrieben, dass dieser in Teilzeit absolviert wird, allerdings empfiehlt die Uni Hagen auf der Homepage, auch mit diesem Hörerstatus in Teilzeit zu studieren.
Ich überlege, aus organisatorischen Gründen das Fach Psychologie B.Sc. zunächst an der Fernuniversität Hagen zu beginnen (im Status Studiengangszweithörer) und mich dann nächstes Jahr zum 1. Fachsemester nach Hamburg zu bewerben und die Studienleistungen dann anrechnen zu lassen.
Wird dies mit diesem Hörerstatus so möglich sein?
Viele Grüße
Simone Fiedler