Liebe(r) zo_eees,
die Zulassungsbescheide über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) werden von der Universität Hamburg ab Anfang Februar erstellt und Sie haben nach Zustellung des Zulassungsbescheides 7 Tage Zeit sich an der Uni Hamburg zu immatrikulieren. Dadurch kann es zu zeitlichen Überschneidungen mit Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt kommen.
Für diesen Fall können Sie aber organisatorisch vorplanen:
Ihnen wird ein möglicher Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE-Universität Hamburg) eingestellt und Sie werden per Email (bei der Online-Bewerbung angegebenes Email-Postfach) benachrichtigt. Stellen Sie daher den Onlinezugriff sicher.
Zudem sollten Sie unbedingt vorab alle zur Immatrikulation notwendigen Unterlagen vorbereiten. Sie finden eine Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Unterlagen unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#4114020. Den Immatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem möglichen Zulassungsbescheid.
Der rechtzeitige Postversand für die Immatrikulationsunterlagen aus dem Ausland ist nicht immer gewährleistet. Es gilt das Datum der Einreichung an der Uni Hamburg und nicht das Versanddatum (aus dem Ausland). Wenn Ihnen der Postversand zeitlich zu riskant ist, besteht noch die Möglichkeit eine vertraute Person zu bevollmächtigen. Sie finden Informationen dazu unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /vollmacht. Die bevollmächtigte Person kann für Sie zum Beispiel auch den Immatrikulationsantrag unterschreiben und die Unterlagen an der Uni Hamburg einreichen. Das sollten Sie dann dementsprechend mit der Person absprechen und vorbereiten.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch