XXX
Zuletzt geändert von ogurejew am So 5. Jan 2020, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Herr Ogurejew,
laut anabin ist der Abschluss eines mindestens vierjährigen Studiums in Russland, sofern es an einer anerkannten Hochschule der vorgegebenen Studiennorm entsprechend tatsächlich und in der Regel im Vollzeitstudium absolviert wurde, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Sie können sich also voraussichtlich auch für andere Fächer bewerben.
Wenn Sie sich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung an der Uni Hamburg bewerben wollen, ist eine Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland immer erforderlich. Ihre Staatsangehörigkeit ist dabei nicht relevant.
Die Anerkennung kann durch uni-assist oder durch eine andere offizielle Zeugnisanerkennungsstelle in Deutschland erfolgen. Da Sie schreiben, dass bereits ein Anerkennungsverfahren direkt bei der ZAB läuft, ist uni-assist bei Ihnen nicht unbedingt notwendig. Achten Sie darauf, dass der Anerkennungsvermerk auch die umgerechnete Note enthält. Sollten Sie nach Erhalt der Rückmeldung der ZAB nicht sicher sein, ob das Schreiben auch für die Bewerbung an der Uni Hamburg ausreicht, schicken Sie uns bitte einen Scan/ein Foto über unser Kontaktformular (https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc).
Die Staatsangehörigkeit entscheidet über das Auswahlverfahren - mit einer deutschen und EU-Staatsangehörigkeit werden Sie nach Leistung und Wartezeit ausgewählt. Sie müssen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bei der Bewerbung nachweisen, dass Sie berechtigt sind sich in dieser Quote zu bewerben. Eine Kopie Ihres Personalausweises mit der Staatsangehörigkeit ist ausreichend. Wie genau die Auswahl nach Leistung und Wartezeit abläuft und welche NC-Werte für Ihre gewünschten Studienfächer in den letzten Jahren galten, finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/nc.
Bei einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit erfolgt die Auswahl über ein Bonuspunkte-System.
Bei der Bewerbung müssen Sie noch keine Deutschkenntnisse nachweisen. Erst nach der Zulassung müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation eines der anerkannten Sprachzertifikate einreichen. Informationen zu den anerkannten Zertifikaten finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html.
Sie finden allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html sowie generell zum Bewerbungsverfahren unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
laut anabin ist der Abschluss eines mindestens vierjährigen Studiums in Russland, sofern es an einer anerkannten Hochschule der vorgegebenen Studiennorm entsprechend tatsächlich und in der Regel im Vollzeitstudium absolviert wurde, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Sie können sich also voraussichtlich auch für andere Fächer bewerben.
Wenn Sie sich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung an der Uni Hamburg bewerben wollen, ist eine Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland immer erforderlich. Ihre Staatsangehörigkeit ist dabei nicht relevant.
Die Anerkennung kann durch uni-assist oder durch eine andere offizielle Zeugnisanerkennungsstelle in Deutschland erfolgen. Da Sie schreiben, dass bereits ein Anerkennungsverfahren direkt bei der ZAB läuft, ist uni-assist bei Ihnen nicht unbedingt notwendig. Achten Sie darauf, dass der Anerkennungsvermerk auch die umgerechnete Note enthält. Sollten Sie nach Erhalt der Rückmeldung der ZAB nicht sicher sein, ob das Schreiben auch für die Bewerbung an der Uni Hamburg ausreicht, schicken Sie uns bitte einen Scan/ein Foto über unser Kontaktformular (https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc).
Die Staatsangehörigkeit entscheidet über das Auswahlverfahren - mit einer deutschen und EU-Staatsangehörigkeit werden Sie nach Leistung und Wartezeit ausgewählt. Sie müssen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bei der Bewerbung nachweisen, dass Sie berechtigt sind sich in dieser Quote zu bewerben. Eine Kopie Ihres Personalausweises mit der Staatsangehörigkeit ist ausreichend. Wie genau die Auswahl nach Leistung und Wartezeit abläuft und welche NC-Werte für Ihre gewünschten Studienfächer in den letzten Jahren galten, finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/nc.
Bei einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit erfolgt die Auswahl über ein Bonuspunkte-System.
Bei der Bewerbung müssen Sie noch keine Deutschkenntnisse nachweisen. Erst nach der Zulassung müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation eines der anerkannten Sprachzertifikate einreichen. Informationen zu den anerkannten Zertifikaten finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html.
Sie finden allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html sowie generell zum Bewerbungsverfahren unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Herr Ogurejew,
noch eine Ergänzung:
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang an der Uni Hamburg bewerben wollen, gelten andere Regelungen als die bereits genannten.
Jeder Masterstudiengang hat seine eigenen Voraussetzungen, bei vielen wird bisher keine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist gefordert.
Sie finden ausführliche Informationen zu den Studieninhalten, den Berufsaussichten und den Bewerbungsvoraussetzungen für jeden Masterstudiengang hinterlegt unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 101,120,61
Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang wird bei der Auswahl - bis auf wenige Ausnahmen - nicht nach der Staatsangehörigkeit unterschieden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
noch eine Ergänzung:
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang an der Uni Hamburg bewerben wollen, gelten andere Regelungen als die bereits genannten.
Jeder Masterstudiengang hat seine eigenen Voraussetzungen, bei vielen wird bisher keine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist gefordert.
Sie finden ausführliche Informationen zu den Studieninhalten, den Berufsaussichten und den Bewerbungsvoraussetzungen für jeden Masterstudiengang hinterlegt unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 101,120,61
Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang wird bei der Auswahl - bis auf wenige Ausnahmen - nicht nach der Staatsangehörigkeit unterschieden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
XXX
Zuletzt geändert von ogurejew am So 5. Jan 2020, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Herr Ogurejew,
bei der Beantwortung kommt sehr darauf an, für welchen Studiengang Sie sich bewerben wollen.
Sie finden unser Studienangebot unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html
Bitte nennen Sie zunächst Ihren Studienwunsch.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
bei der Beantwortung kommt sehr darauf an, für welchen Studiengang Sie sich bewerben wollen.
Sie finden unser Studienangebot unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html
Bitte nennen Sie zunächst Ihren Studienwunsch.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Ich möchte mich für IT-Management und -Consulting (Masterstudiengang) bewerben.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1275901527
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1275901527
Hallo Herr Ogurejew,
für den Master IT-Management und - Consulting ist die Hochschulzugangsberechtigung kein Auswahlkriterium. Sie können also Ihre Bescheinigung der ZAB als Hochschulzugangsberechtigung nutzen und geben als Note 9,9 an.
Das Info-PDF nennt detailiert die Zugangsvoraussetzungen, die einzureichenden Unterlagen und enthält Informationen zum Auswahlverfahren. Sie finden hier zudem derzeit den Hinweis, dass die Umrechnung der Bachelornote bei ausländischen Abschlüssen durch uni-assist erfolgen sollte. Die Anerkennung Ihres Abschlusses durch die ZAB ist für die Angaben zum Erststudium aufgrund der fehlenden Note daher leider nicht ausreichend.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
für den Master IT-Management und - Consulting ist die Hochschulzugangsberechtigung kein Auswahlkriterium. Sie können also Ihre Bescheinigung der ZAB als Hochschulzugangsberechtigung nutzen und geben als Note 9,9 an.
Das Info-PDF nennt detailiert die Zugangsvoraussetzungen, die einzureichenden Unterlagen und enthält Informationen zum Auswahlverfahren. Sie finden hier zudem derzeit den Hinweis, dass die Umrechnung der Bachelornote bei ausländischen Abschlüssen durch uni-assist erfolgen sollte. Die Anerkennung Ihres Abschlusses durch die ZAB ist für die Angaben zum Erststudium aufgrund der fehlenden Note daher leider nicht ausreichend.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg