Hallo Kie,
nein, Studienzeiten an privaten Hochschulen zählen nicht als Wartezeit.
Mit besten Grüßen,
BK
Korrektur meiner missverständlichen Formulierung:
Studienzeiten an privaten Hochschulen sind nicht wartezeitschädlich. Sie werden als Wartezeit gerechnet. (siehe Hinweis unten)
Mit besten Grüßen,
BK
Studienzeiten an privaten Hochschulen sind nicht wartezeitschädlich. Sie werden als Wartezeit gerechnet. (siehe Hinweis unten)
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule