Re: Wartezeit
Hallo Kie,

nein, Studienzeiten an privaten Hochschulen zählen nicht als Wartezeit.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartezeit
Korrektur meiner missverständlichen Formulierung:
Studienzeiten an privaten Hochschulen sind nicht wartezeitschädlich. Sie werden als Wartezeit gerechnet. (siehe Hinweis unten)

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartezeit
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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