Guten Tag!
Zur Einschreibung in den Master sollen ja im Falle eines Härtefallantrages alle Unterlagen als beglaubigte Kopien eingereicht werden.
Nun habe ich im Bezirksamt gerade erfahren, dass man Geburtsurkunden nicht beglaubigen lassen kann. Eine Neuausstellung der Urkunde kostet 15€.
Ist es wirklich notwendig, die Geburtsurkunde im Original bei der Einschreibung einzureichen? Oder genügt in diesem Fall eine Kopie?
Beste Grüße,
Niko