Bearbeitet Immatrikulation nach der Disputation
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits im Juni disputiert, aber muss noch meine Dissertation überarbeiten (was sich verzögert, weil ich nun in Vollzeit arbeite). Ist es möglich, sich auch noch für das nächste Semester zu immatrikulieren, um für die Überarbeitung die Infrastruktur der Universität (also insbesondere die Bibliothek) nutzen zu können - oder einfach eine unkomplizierte Verlängerung des Bibliotheksausweises zu bekommen?

Vielen Dank und viele Grüße
Re: Immatrikulation nach der Disputation
Hallo ISchuech,

Wenn Sie Ihre Promotion noch im Sommersemester 2015 abschließen (d.h. Ihr Zeugnis und Ihre Urkunde erhalten), können Sie sich für das Wintersemester 2015/16 nicht wieder immatrikulieren. Sollten Sie Zeugnis und Urkunde erst nach der Überarbeitung Ihrer Dissertation erhalten, ist eine Immatrikulation weiterhin möglich, da Ihre Promotion dann noch nicht abgeschlossen ist.

Sollte eine reguläre Immatrikulation nicht mehr möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, sich im Folgenden als Gasthörer/in einzuschreiben, um die Infrastruktur der Universität nutzen zu können. Informationen zur Einschreibung als Gasthörer/in finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... oerer.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulation nach der Disputation
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe ein Zwischenzeugnis bekommen - das gilt dann wahrscheinlich noch nicht als abgeschlossene Promotion, oder?

Beste Grüße
Re: Immatrikulation nach der Disputation
Hallo ISchuech,

Nein, ein Zwischenzeugnis gilt nicht als abgeschlossene Promotion.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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