Bearbeitet Hochschulwechsel zum PJ im WS 19/20
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne zum WS19/20 mein PJ in Hamburg machen und hierfür gerne meine Hochschule wechseln.Wenn ich das richtig verstanden habe gelten folgende Fristen:

- in Hamburg immatrikulierte Studenten bewerben sich vom 1.11.18-10.06.19
-externe Studenten bewerben sich vom 10.06.19-14.06.19 (15.07 - 19.07 Zu-/Absage)
-die Bewerbungsfrist zum Hochschulwechsel geht vom 1.6.19-15.07.19

Hieraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
Falls der Hochschulwechsel erfolgreich ist erfahre ich dies ja vorraussichtlich erst gegen Mitte/Ende Juli. Die Bewerbungsfristen für interne und externe Studenten sind dann schon abgelaufen.

1)Ist mir im Falle einer Zulassung für das WS19/20 ein PJ Platz garantiert?
2) Kann ich schon vor dem Zulassungsbescheid meine Wunschlehrkrankenhäuser angeben? Denn mitunter ein Grund für meinen Hochschulwechsel war der Gedanke, dass ich als Student des UKE eine höhere Chance auf mein Wunschlehrkrankenhaus habe. Mir erscheint es aber jetzt so, dass ich durch die erst späte Bewerbungsmöglichkeit keine "freie Wahl" mehr haben werde.
3)Werde ich gegenüber den externen Bewerbern in meiner Lehrkrankenhauswahl bevorzugt behandelt?
4)Ich habe außerdem gelesen, dass jedes Semester nur 10 Plätze vergeben werden.
Nach welchen Auswahlkriterien werden diese vergeben ? Ich habe mein Physikum im Ausland gemacht und kann kein 1er Abitur vorweisen. Sind meine Chancen hiermit gering einen Zulassungsbescheid zu erhalten?

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Re: Hochschulwechsel zum PJ im WS 19/20
Hallo EsSp,

Die Fristen, die Sie nennen, sind korrekt.

Zu Ihren Fragen:
Wenn Sie für den Hochschulwechsel zugelassen werden, ist Ihnen ein Platz für das PJ garantiert. Ob der Wechsel erfolgreich war, erfahren Sie übrigens nicht schon im Juli, sondern frühestens Mitte August, meist eher später. Bei der Bewerbung für den Wechsel geben Sie keine Wunschlehrkrankenhäuser an. Wie genau die Verteilung der neu zum PJ Zugelassenen auf die Krankenhäuser erfolgt, können wir Ihnen nicht beantworten, da die Verteilung an der Medizinischen Fakultät vorgenommen wird. Mit dieser Frage wenden Sie sich also am besten direkt an das UKE: https://www.uke.de/allgemein/mitarbeite ... emann.html Gleiches gilt für Ihre dritte Frage - auch dazu können wir leider nichts sagen.

Die 10 Plätze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und der Note der Ersten Abschnittsprüfung (Physikum) vergeben. Die Note der Hochschulzugangsberechtigung wird mit dem Faktor 3 multipliziert und die Note der Ersten Abschnittsprüfung mit dem Faktor 7. Die Summe dieser beiden Werte bestimmt den Rangplatz. Ihre Chancen hängen damit zunächst davon ab, ob Sie für Ihr im Ausland absolviertes Physikum eine Note nachweisen können - erfahrungsgemäß ist das nicht der Fall, da die Landeprüfungsämter, bei denen ein im Ausland absolviertes Physikum anerkannt wird, keine Noten ausweisen, sondern nur die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Physikum bescheinigen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wäre die Chance auf Zulassung eher gering, gerade dann, wenn Ihre Abiturnote ebenfalls nicht sehr gut ist.

Meine Empfehlung an Sie wäre daher, sich parallel an der Uni Hamburg für den Wechsel und direkt beim UKE als externe/r Studierende/r für das PJ zu bewerben. Dadurch erhöhen Sie Ihre Chancen auf Ihren Wunschplatz maximal.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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