Bearbeitet Quereinstieg Zahnmedizin
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits ein naturwissenschaftliches Bachelorstudium abgeschlossen und Fächer wie Mathematik, Biologie, Chemie, Physik usw. erfolgreich bestanden. Meine Frage ist nun, ob es möglich ist sich an der Universität Hamburg als Quereinsteiger zu bewerben und sich diese Fächer anrechnen zu lassen?
Des weiteren wollte ich Fragen, ob es möglich ist mal eine Lehrveranstaltung der Zahnmedizin an der Universität Hamburg zu besuchen um einen Einblick in das Universitätleben zu bekommen?

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Mit feundlichen Grüßen,

Siba Jacobs
Bearbeitet Re: Quereinstieg Zahnmedizin
Hallo Siba,

ein Quereinstieg in den Studiengang Zahnmedizin ist nicht möglich, auch wenn Sie bereits ein naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Eine Bewerbung für den Studiengang Zahnmedizin ist nur über eine Bewerbung für ein Zweitstudium über Hochschulstart möglich.

Informationen hierzu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf und auf den Seiten von Hochschulstart unter https://www.hochschulstart.de/index.php?id=43&L=uni

Ob Studienleistungen aus Ihrem abgeschlossenen Studium anerkannt werden können, klären Sie am besten direkt mit dem Studienbüro Zahnmedizin nach erfolgter Immatrikulation. Höherstufungen finden in der Regel jedoch nicht statt.

Vorlesungen für Studieninteressierte werden in der Regel angeboten. Wenden Sie sich hierfür direkt an die Studienfachberatung für Zahnmedizin am UKE unter https://www.uke.de/studium-lehre/kontak ... index.html


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Quereinstieg Zahnmedizin
Kleine Ergänzung: Bevor Studienleistungen im Studienbüro anerkannt werden können, müssen diese zuvor beim Landesprüfungsamt anerkannt werden. Hier ist das Landesprüfungsamt zuständig, beim dem der/die Antragssteller/in mit ersten Wohnsitz gemeldet ist. Nach Zulassung oder Einschreibung in den Studiengang. ist der Antrag auf Anerkennung an das Landesprüfungsamt des Bundesland zu stellen, in dem sich die Hochschule befindet. In Hamburg ist es die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz: https://www.hamburg.de/bgv/zahnmedizin/ ... nleistung/

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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