Bearbeitet Notenbescheinigung
Hallo,

Ich soll bei der Bewerbung eine Notenbescheinigung/Notenübersicht mit einreichen als Nachweis für besondere Voraussetzungen. In der Form des Dokument steht in der Checkliste amtlich beglaubigt.
Die Notenübersicht wurde von der Universität Hamburg ausgestellt und darauf steht:
"Diese Bescheinigung wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig".

Reicht ein Ausdruck der Notenbescheinigung, die mir per E-Mail vom Prüfungsamt übersandt wurde?
Eine amtliche Beglaubigung ist nicht möglich!

Liebe Grüße
Dana
Re: Notenbescheinigung
Liebe Dana,

Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste ich wissen, für welchen Studiengang Sie sich beworben haben. Wenn Sie mir dies mitteilen, beantworte ich Ihre Frage gern.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Notenbescheinigung
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Re: Notenbescheinigung
Hallo Maxy,

Bei der Immatrikulation für den Studiengang M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen ist keine Notenbescheinigung (Transcript of Records) einzureichen, weder in einfacher Kopie noch in amtlich beglaubigter Form, da hier keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mittels eines Transcripts nachgewiesen werden müssen. Der Nachweis des Abschlusses des Bachelorstudiums erfolgt über das Einreichen des Bachelor-Abschlusszeugnisses, sobald dieses vorliegt (spätestens bis zum 31.03.2016).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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