Bearbeitet Wirtschaftsingenieurwesen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere im Moment Maschinenbau im 3. Semester an der TUHH und würde gerne an die Uni Hamburg in den Studiengang "Wirtschaftsingenieurwesen" wechseln.
Meine Frage ist : Gibt es eine Möglichkeit dies schon zum Sommersemester zu tun ?
Ich habe nach dem Abitur 2 Wartesemester bei einem Abiturschnitt von 2,2. Wäre es darüber hinaus möglich, die an der TUHH geschriebenen Klausuren auch anrechnen zu lassen ( z.B. Mathe I, II, III ) ?
Außerdem wäre dann noch die Frage, ob somit der Einstieg direkt in ein höheres Semester möglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Schmitz
Re: Wirtschaftsingenieurwesen
Lieber Herr Schmitz,

sie können sich für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen stets nur zum Wintersemester (01.06. - 15.07.) an der Uni Hamburg bewerben.

Sie finden die NC-Werte und Wartezeiten der letzten Auswahlverfahren unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Im letzten Auswahlverfahren lag der NC-Wert bei 2,1 und die Wartezeit bei 8 Semestern. Sie sollten trotzdem versuchen sich zu bewerben, aber falls Ihre Zulassung nicht klappt, sich alternative Pläne zurechtlegen.

Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nicht möglich, da der Fachbereich derzeit keine Studienplätze für höherer Fachsemester anbietet.

Aber es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an den anbietenden Fachbereich richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechperson finden Sie unter: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... tml#464390.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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