Bearbeitet Ablehnungsbescheid - Nachrückverfahren
Hallo,

ich habe vor Kurzem einen Ablehnungsbescheid bekommen. Der erforderliche NC ist nur geringfügig höher als meiner.
Meine Frage lautet daher: Wie kann ich mich für ein Nachrückverfahren anmelden?

Vielen Dank im Voraus!
Re: Ablehnungsbescheid - Nachrückverfahren
Lieber dawid.pomorski,

Für das Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie eine Ablehnung aus kapazitären Gründen (d.h. da es mehr Bewerber/innen als verfügbare Studienplätze gab) erhalten haben, nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren teil. Kontrollieren Sie daher in den nächsten Wochen in jedem Fall regelmäßig Ihr Bewerberaccount, da Sie im Fall einer Zulassung im Nachrückverfahren nur eine Immatrikulationsfrist von 7 Tagen haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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