Bearbeitet Grenzwert auf Ablehnungsbescheid
Hallo,

auf meinem Ablehnungsbescheid wurde für Jura im Wintersemester 18/19 der Grenzwert 2,0 bzw. 6 WS angegeben. In der veröffentlichen NC Tabelle steht für 18/19 die Grenzwerte 2,3 und 5 WS.... wie kann das sein?

Viele liebe Grüße!
Katharina
Re: Grenzwert auf Ablehnungsbescheid
Liebe Katharina,

der Unterschied zwischen den Angaben im Ablehnungsbescheid (DoSV) und den veröffentlichen NC-Werten besteht daher, dass ein lokales Nachrückverfahren für den Studiengang Rechtswissenschaft durchgeführt worden ist.

Zur Information: Wenn ein lokales Nachrückverfahren für einen DoSV-Studiengang stattfindet, dann nehmen automatisch alle Bewerbungen teil, die einen Ablehnungsbescheid (Ausnahme: Ablehnung aus formalen Gründen) erhalten haben, aber den Uni-Standort Hamburg als Priorität 1 gesetzt haben. Man wird darüber nur informiert, wenn ein Zulassungsangebot über das lokale Nachrückverfahren erteilt werden konnte.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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