Hallo,
auf meinem Ablehnungsbescheid wurde für Jura im Wintersemester 18/19 der Grenzwert 2,0 bzw. 6 WS angegeben. In der veröffentlichen NC Tabelle steht für 18/19 die Grenzwerte 2,3 und 5 WS.... wie kann das sein?
Viele liebe Grüße!
Katharina
Liebe Katharina,
der Unterschied zwischen den Angaben im Ablehnungsbescheid (DoSV) und den veröffentlichen NC-Werten besteht daher, dass ein lokales Nachrückverfahren für den Studiengang Rechtswissenschaft durchgeführt worden ist.
Zur Information: Wenn ein lokales Nachrückverfahren für einen DoSV-Studiengang stattfindet, dann nehmen automatisch alle Bewerbungen teil, die einen Ablehnungsbescheid (Ausnahme: Ablehnung aus formalen Gründen) erhalten haben, aber den Uni-Standort Hamburg als Priorität 1 gesetzt haben. Man wird darüber nur informiert, wenn ein Zulassungsangebot über das lokale Nachrückverfahren erteilt werden konnte.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
der Unterschied zwischen den Angaben im Ablehnungsbescheid (DoSV) und den veröffentlichen NC-Werten besteht daher, dass ein lokales Nachrückverfahren für den Studiengang Rechtswissenschaft durchgeführt worden ist.
Zur Information: Wenn ein lokales Nachrückverfahren für einen DoSV-Studiengang stattfindet, dann nehmen automatisch alle Bewerbungen teil, die einen Ablehnungsbescheid (Ausnahme: Ablehnung aus formalen Gründen) erhalten haben, aber den Uni-Standort Hamburg als Priorität 1 gesetzt haben. Man wird darüber nur informiert, wenn ein Zulassungsangebot über das lokale Nachrückverfahren erteilt werden konnte.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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