Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I.
Ich habe 2004/2005 vier Semester auf Lehramt (GHR) in Niedersachsen studiert, dann jedoch abgebrochen und ein Studium der Diplompädagogik absolviert.
Ich würde nun gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium der Primar- und Sekundarstufe I (wieder)aufnehmen.
Ist es richtig, dass ich mich in den Bachelorstudiengang einschreiben muss, auch weil die Aufnahme in ein höheres Fachsemester generell schwierig ist?
Wenn mir jedoch Studienleistungen anerkannt werden, könnte ich das Studium zeitlich verkürzen und wie viel Zeit wäre von Ihren Erfahrungen her wahrscheinlich (ist es im Bachelor möglich, benötigte Veranstaltungen so zu legen, dass man möglichst zeitnah die Scheine erlangt oder sind der Stundenplan und die Belegung der Seminare starr vorgegeben?)
Wie wahrscheinlich ist es, dass mir Leistungen aus beiden Studien anerkannt werden (damals habe ich noch auf Staatsexamen studiert)?
Richtet sich der NC (z.B. im Fach Deutsch) im Zweitstudium nach der Abiturnote oder nach der Note meines Diploms?
Gibt es einen genauen Studienplan zu den Inhalten des Fachdidaktischen Grundlagenstudiums Mathematik für die Primarstufe?
Ich freue mich sehr über eine Antwort!
Viele Grüße
Liebe Kristina,
wenn Sie vorher am einer anderen deutschen Hochschule das Lehramt mit dem angestrebten Abschluss Staatsexamen studiert haben und keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, können Sie sich für den Bachelorstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I sowohl als Studienanfängerin, als auch in ein höheres Fachsemester bewerben.
Der Weg über eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist oft der schwierigere Weg, da Sie nachweisen müssen, dass Sie in allen drei Unterrichtsfächern (Erziehungswissenschaft, Unterrichtsfach I und Unterrichtsfach II) anrechenbare Leistungen haben und zudem die Fachbereiche der jeweiligen 3 Fächer auch Studienplätze für höhere Fachsemester anbieten müssen. Eine Liste für welche Unterrichtsfächer im vergangenen Bewerbungsverfahren Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten wurden, finden Sie hier: viewtopic.php?f=17&t=6215. Beachten Sie dabei aber, dass sich diese Liste zu jedem Bewerbungsverfahren ändern kann. Das Unterrichtsfach Deutsch hat zum Beispiel in den letzten Bewerbungsverfahren keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten. Wenn Sie in Ihrem vorherigen Lehramtsstudium Deutsch als Unterrichtsfach hatten, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester voraussichtlich nicht möglich. Prüfen Sie die Liste im Campus-Center Forum aber kurz vor Ihrer möglichen Bewerbung erneut.
Sie können sich aber auch gerne als Studienanfängerin an der Uni Hamburg für das Lehramtsstudium bewerben.
Wenn Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen haben, erwerben Sie mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie sich dann bei der Bewerbung aussuchen können, ob Sie sich mit der Note Ihres Abiturs oder mit der Note des Erststudiums bewerben, je nachdem, welche Note für Ihre Bewerbung günstiger ist.
Wenn Sie Ihr Studium als Studienanfängerin beginnen, können Ihnen aber Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Bezüglich Ihrer Fragen zur Zeitplanung und zum Inhalt bestimmter Module im Studium, kann Sie der Fachbereich besser beraten. Sie finden zwar weiterführende Informationen zu den Teilstudiengänge auch unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... aenge.html, aber wenn diese Informationen für Sie nicht ausreichend sind, sollten Sie sich zur Beratung im Fachbereich an das jeweilige Unterrichtsfach anbietende Studienbüro wenden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienbueros.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie vorher am einer anderen deutschen Hochschule das Lehramt mit dem angestrebten Abschluss Staatsexamen studiert haben und keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, können Sie sich für den Bachelorstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I sowohl als Studienanfängerin, als auch in ein höheres Fachsemester bewerben.
Der Weg über eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist oft der schwierigere Weg, da Sie nachweisen müssen, dass Sie in allen drei Unterrichtsfächern (Erziehungswissenschaft, Unterrichtsfach I und Unterrichtsfach II) anrechenbare Leistungen haben und zudem die Fachbereiche der jeweiligen 3 Fächer auch Studienplätze für höhere Fachsemester anbieten müssen. Eine Liste für welche Unterrichtsfächer im vergangenen Bewerbungsverfahren Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten wurden, finden Sie hier: viewtopic.php?f=17&t=6215. Beachten Sie dabei aber, dass sich diese Liste zu jedem Bewerbungsverfahren ändern kann. Das Unterrichtsfach Deutsch hat zum Beispiel in den letzten Bewerbungsverfahren keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten. Wenn Sie in Ihrem vorherigen Lehramtsstudium Deutsch als Unterrichtsfach hatten, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester voraussichtlich nicht möglich. Prüfen Sie die Liste im Campus-Center Forum aber kurz vor Ihrer möglichen Bewerbung erneut.
Sie können sich aber auch gerne als Studienanfängerin an der Uni Hamburg für das Lehramtsstudium bewerben.
Wenn Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen haben, erwerben Sie mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie sich dann bei der Bewerbung aussuchen können, ob Sie sich mit der Note Ihres Abiturs oder mit der Note des Erststudiums bewerben, je nachdem, welche Note für Ihre Bewerbung günstiger ist.
Wenn Sie Ihr Studium als Studienanfängerin beginnen, können Ihnen aber Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Bezüglich Ihrer Fragen zur Zeitplanung und zum Inhalt bestimmter Module im Studium, kann Sie der Fachbereich besser beraten. Sie finden zwar weiterführende Informationen zu den Teilstudiengänge auch unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... aenge.html, aber wenn diese Informationen für Sie nicht ausreichend sind, sollten Sie sich zur Beratung im Fachbereich an das jeweilige Unterrichtsfach anbietende Studienbüro wenden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienbueros.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Lieber Michael,
vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Dann werde ich mich an die weiteren Stellen wenden.
Viele Grüße
Kristina
vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Dann werde ich mich an die weiteren Stellen wenden.
Viele Grüße
Kristina