Bearbeitet Bewerbernummer 1282334 Jacqueline Dittmers
Hallo, ich ich habe für das Wintersemester 2018/19 für den Studiengang Bachelor of Science/Biologie einen Ablehnungsbescheid am 15.08.2018 bekommen. Ich war auf Listenplatz 102. Beim Nachrückverfahren bin ich nicht zum Zug gekommen, weil noch 39 Bewerbungen vor mir waren. Nun zur Frage: Muss ich mich für das Wintersemester 2019/20 nochmals bewerben, oder rücke ich durch Wartezeit automatisch nach?
Bitte geben Sie mir Nachricht, wie ich weiter verfahren muss.
Mit freundlichen Grüßen Jacqueline Dittmers
Re: Bewerbernummer 1282334 Jacqueline Dittmers
Liebe Frau Dittmers,

wenn Sie den Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg studieren möchten, müssen Sie sich auf jeden Fall erneut zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 01.06.0 -15.07.) bewerben und auch alle notwendigen Unterlagen einreichen. Ein automatisches Nachrücken durch Wartezeit gibt es an der Uni Hamburg nicht.
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein (siehe Hinweis unten). Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben.

Wenn Sie zum Beispiel im letzten Sommer Ihr Abitur abgeschlossen haben und in der Zeit nicht an einer staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben waren, würden Sie zur Bewerbung für das Wintersemester 2019/20 über zwei Wartesemester verfügen.

Die NC-Werte und Wartezeiten der vergangenen Zulassungsverfahren finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbernummer 1282334 Jacqueline Dittmers
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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