Guten Tag,
Ich würde mich sehr gerne auf ein Zweitstudium in Hamburg im Fach Psychologie für das kommende Herbst/Wintersemester bewerben. Wenn ich mich nicht irre, wird hierbei auch über den NC des Abiturs ausgewählt. Muss zum Beginn der Bewerbung trotzdem bereits das Bachelorzeugnis des Erststudiums vorliegen? Die Fristen enden am 15. Juli und mein endgültiges Zeugnis wird erst eine Woche danach ausgestellt. Stellt das ein Problem dar? Bislang bin ich davon ausgegangen, dass dies unwichtig ist, da schließlich nur die Abiturnote von Bedeutung ist, wollte aber nochmal sichergehen.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe.
Liebe(r) hkrahl,
an der Uni Hamburg ist keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudienbewerbungen vorgesehen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf. Einzige Ausnahme sind die Studiengänge über hochschulstart.de (Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin). Von daher können Sie sich mit der Note Ihres Abiturs bewerben.
Aber wer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie sich dann in der Bewerbung aussuchen könnten, ob Sie sich mit der Note des Abiturs oder mit der Note des Bachelorzeugnisses bewerben, je nachdem welche Note günstiger für die Bewerbung ist. Aber wie Sie schreiben, kommt diese Option für Sie nicht in Frage, da Sie Ihr Bachelorzeugnis erst nach dem Ende der Bewerbungsphase (bis 15.07.) erhalten.
Die Bewerbungsinformationen für den Bachelorstudiengang Psychologie finden Sie dann unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
an der Uni Hamburg ist keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudienbewerbungen vorgesehen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf. Einzige Ausnahme sind die Studiengänge über hochschulstart.de (Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin). Von daher können Sie sich mit der Note Ihres Abiturs bewerben.
Aber wer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie sich dann in der Bewerbung aussuchen könnten, ob Sie sich mit der Note des Abiturs oder mit der Note des Bachelorzeugnisses bewerben, je nachdem welche Note günstiger für die Bewerbung ist. Aber wie Sie schreiben, kommt diese Option für Sie nicht in Frage, da Sie Ihr Bachelorzeugnis erst nach dem Ende der Bewerbungsphase (bis 15.07.) erhalten.
Die Bewerbungsinformationen für den Bachelorstudiengang Psychologie finden Sie dann unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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