Hallo,
Ich werde im Sommer meinen Bachelor of Laws beenden und möchte mich hiermit bei der Uni Hamburg für Jura bewerben, da meine Chancen mit dieser Note viel größer sind als mit meiner Abiturnote. Mein Zeugnis werde ich jedoch vermutlich nicht im Laufe der Bewerbungsfrist vom 01.06 bis zum 15.07 bekommen. Wie kann ich dann vorgehen? Ist ein vorläufig erstelltes Zeugnis ausreichend, wenn das entgültige Zeugnis nachgereicht wird? Oder gibt es dafür andere Möglichkeiten?
Hallo Larifari,
wenn Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abschließen, erwerben Sie mit dem Studienabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Eine Bewerbung mit diesem Abschluss ist jedoch nur möglich, wenn Sie den Bachelorstudiengang innerhalb der Bewerbungsfrist abschließen. Im Rahmen der Immatrikulation, bei der Sie u.a. das Zeugnis einreichen müssen, ist es zwingend erforderlich, dass das Datum Ihres Abschlusses innerhalb der Bewerbungsfrist liegt.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abschließen, erwerben Sie mit dem Studienabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Eine Bewerbung mit diesem Abschluss ist jedoch nur möglich, wenn Sie den Bachelorstudiengang innerhalb der Bewerbungsfrist abschließen. Im Rahmen der Immatrikulation, bei der Sie u.a. das Zeugnis einreichen müssen, ist es zwingend erforderlich, dass das Datum Ihres Abschlusses innerhalb der Bewerbungsfrist liegt.
Mit besten Grüßen,
BK
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Universität Hamburg
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