Bafög Unterlagen der UNI

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Mariha
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Bearbeitet Bafög Unterlagen der UNI

Beitrag von Mariha »

Moin,

Ich habe meinen Bafögantrag letzte Woche beim Studierendenwerk abgegeben - natürlich noch ohne die Immatrikulationsbescheinigung, die kommt ja erst noch. Ersatzweise habe ich meine Zulassungsbescheinigung dem Bafög-Antrag beigefügt.

Nun habe ich ein Schreiben vom Bafög-Amt bekommen, dass die Immatrikulationsbescheinigung nicht ausreiche und ich einen EDV-Ausdruck der Uni im Original über den Besuch des Wintersemesters einreichen solle. Ich besuche die Uni doch erst ab Oktober? Bei dem zuständigen Amt erreiche ich natürlich auch niemanden.

Stellt die Universität Hamburg eine solche Bescheinigung überhaupt aus und von wem bekomme ich diese?

Grüße Mariha
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bafög Unterlagen der UNI

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Mariha,

Ich gehe davon aus, dass das BAföG-Amt eine elektronisch erstellte Bescheinigung nach § 9 BAföG meint. Diese wird Ihnen nach der Immatrikulation und nach Zahlung des Semesterbeitrags in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt. Ihre Matrikelnummer und STiNE-Zugangsdaten bekommen Sie per Post drei bis vier Wochen nach Ablauf der Immatrikulationsfrist. Gleichzeitig wird der Zahlträger für die erste Zahlung des Semesterbeitrages in STiNE zur Verfügung gestellt. Wenn Sie dann den Semesterbeitrag bezahlt haben, erhalten Sie die Bescheinigung.

Sollten Sie unsicher sein, ob eine Bescheinigung nach § 9 BAföG gemeint ist, fragen Sie bitte noch einmal beim BAföG-Amt nach.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
Mariha
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Re: Bafög Unterlagen der UNI

Beitrag von Mariha »

Hallo Frau Schelling,

genau das steht in dem Schreiben noch mit drin. Ich bedanke mich wieder recht herzlich für Ihre fixe und kompetente Antwort,

grüße Mariha
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bafög Unterlagen der UNI

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Mariha,

Meine oben gegebene Antwort bedarf der Präzisierung, daher hier ein Nachtrag: Mit der Aussage, dass die Bescheinigung nach §9 BAföG nach der Zahlung des Semesterbeitrags bereit gestellt wird, war nicht gemeint, dass diese sofort nach dem Eingang der Zahlung bereit steht. Je nach Aufkommen der zu bearbeitenden Anträge kann die Bereitstellung der Bescheinigung nach der Zahlung etwas Zeit in Anspruch nehmen. In jedem Fall erfolgt die Bereitstellung der Bescheinigung spätestens vor Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen mit dem Versand der endgültigen Semesterunterlagen, sofern auch der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz erbracht wurde. Entschuldigen Sie bitte die Unklarheit meiner ursprünglichen Antwort.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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