Bearbeitet Erst- oder Zweitstudiumsangabe bei der Bewerbung?
Guten Tag,

ich bin dual Studierender und werde bis September 2019 den Abschluss: Bachelor of Engineering, im Bereich der Elektrotechnik (Vertiefungsrichtung Energietechnik) erlangt haben. Meine Abiturdurchschnittsnote war im Jahre 2013 2,7 und ich habe seitdem zwei Wartesemester.

Dieser Studiengang war meinerseits eine Alternativwahl. Ich habe im Verlaufe des Studienganges gemerkt, das ich mit dem Bereich Elektrotechnik ziemlich unglücklich bin. Eines meiner Prioritäten ist jedoch den erfolgreichen Abschluss des aktuellen Studienganges. Damals habe ich aus diversen Gründen den von mir priorisierten Studiengang Biologie nicht belegen können.

Ich möchte nun nach allen Möglichkeiten versuchen, ab Oktober 2019 den Studiengang Biologie an der Universität Hamburg aufzunehmen.

Ab den 1. Juni 2019 wird seitens der Universität Hamburg wieder die Möglichkeit bestehen, sich auf den Studiengang Biologie zu bewerben. Ich werde jedoch bis September 2019 an der Hochschule meines aktuellen Studiums immatrikuliert sein und den Abschluss erst Anfang September 2019 in der Tasche haben.

Gebe ich für die Bewerbung (ab 1. Juni) des Studienplatzes Biologie an, das dies mein Erststudium wäre oder sollte ich "Zweitstudium" auswählen?

Ergeben sich mir irgendwelche Nachteile wenn ich bei der Bewerbung noch immatrikuliert bin?

Kann ich mir Mathematik I, II und III für das Fach Mathematik I anrechnen lassen?

Vielen Dank für die Beantwortung.
Re: Erst- oder Zweitstudiumsangabe bei der Bewerbung?
Hallo jeremy-fn,

an der Universität Hamburg wird nur bei den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie nach Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden (s. http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... tudium.pdf).
Bei allen anderen Studiengängen erfolgt die Auswahl für alle Bewerber_innen nach Leistung und Wartezeit.

Wenn Sie das Studium bereits in der Bewerbungsphase abschließen würden, könnten Sie sich mit der Note des Bachelorstudiums für Biologie bewerben. Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern stellt eine Hochschulzugangsberechtigung dar.

Sie müssen im Falle einer Zulassung für Biologie zur Immatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Sie können diese auch nachreichen. Das verzögert dann die endgültige Immatrikulation.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Unterrichtsfachs Biologie für den Lehramtsstudiengang, den Sie studieren möchten, anschauen. Die Modulhandbücher für das Unterrichtsfach Biologie finden Sie hier: https://www.biologie.uni-hamburg.de/stu ... helor.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an den Fachbereich Biologie richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich Biologie finden Sie hier: https://www.biologie.uni-hamburg.de/stu ... /team.html Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Erst- oder Zweitstudiumsangabe bei der Bewerbung?
Dann bewerbe ich mich direkt am 01. Juni 2019 auf den Bachelor für den Studiengang Biologie und wenn ich eine Studienplatzzusage erhalte, würde ich mich dann immatrikulieren und bis September 2019 die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule nachreichen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort Frau Schulzki :)
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