Ich bin seit Oktober letzten Jahres als Student eingeschrieben. Nur liegt mir ein Jobangebot vor, welches den Zeitraum Mai- Ende September betrifft. Ich würde dieses Jobangebot sehr gerne annehmen.
Deshalb wäre meine Frage, ob ich für kommendes Semester ein Urlaubssemester beantragen kann, damit ich nach dem Job weiter studieren kann?
Falls dies der Fall ist, bin nur bis Ende März eingeschrieben. Was passiert in dem Monat April? Müsste ich mich für den einen Monat beschäftigungslos melden ?
Liebe Grüße
HAllo Mixam,
die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist kein Grund für eine Beurlaubung. Nur wenn Sie ein Praktikum im Rahmen des Studiums anstreben, wäre eine Beurlaubung möglich.
Wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/teilzeit
Eventuell sind auch die Informationen in diesem bereits bestehenden Thread für Sie interessant: viewtopic.php?f=48&t=8700&p=23304
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist kein Grund für eine Beurlaubung. Nur wenn Sie ein Praktikum im Rahmen des Studiums anstreben, wäre eine Beurlaubung möglich.
Wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/teilzeit
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Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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