Guten Tag,
ich interessiere mich für einen Studium an der Universität Hamburg (Bachelorstudiengang Elektrotechnik / Informationstechnik).
Ich habe nach meiner Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik meinen staatlich geprüften Techniker (Fachrichtung Elektrotechnik) in Abendform absolviert & somit zeitgleich meine Fachhochschulreife erworben.
Des Weiteren wird folgender Satz auf meinem Abschlusszeugnis der Fachschule geführt:
"Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 in der jeweils geltenden Fassung) und wird von allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt"
Erfülle ich somit die Bedingungen, um an der Universität Hamburg ein Lehramt Studium zu beginnen?
Aktuell bin ich berufstätig und 27 Jahre alt.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Simon
Zuletzt geändert von Kiwitzer am Fr 12. Nov 2021, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Herr Kiwitt,
der Abschluss "Techniker (Staatlich geprüfter) / Technikerin (Staatlich geprüfte)" stellt eine Hochschulzugangsberechtigungt nach §37 HmbHG dar. Sie dürfen sich damit an der Uni Hamburg bewerben. Für die Bewerbung müssen Sie u.a. die Teilnahme an der Studienfachberatung nachweisen.
Was es noch zu beachten gibt, finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/meister
Zudem müssen Sie beim Lehramt an Beruflichen Schulen entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein zwölfmonatiges Betriebspraktikum in der beruflichen Fachrichtung nachweisen (s.a. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1304956424). Die Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik haben Sie abgeschlossen.
Sie sind also dazu berechtigt, an der Uni Hamburg Lehramt an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik/-Informationstechnik zu studieren.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
der Abschluss "Techniker (Staatlich geprüfter) / Technikerin (Staatlich geprüfte)" stellt eine Hochschulzugangsberechtigungt nach §37 HmbHG dar. Sie dürfen sich damit an der Uni Hamburg bewerben. Für die Bewerbung müssen Sie u.a. die Teilnahme an der Studienfachberatung nachweisen.
Was es noch zu beachten gibt, finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/meister
Zudem müssen Sie beim Lehramt an Beruflichen Schulen entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein zwölfmonatiges Betriebspraktikum in der beruflichen Fachrichtung nachweisen (s.a. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1304956424). Die Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik haben Sie abgeschlossen.
Sie sind also dazu berechtigt, an der Uni Hamburg Lehramt an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik/-Informationstechnik zu studieren.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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