Bearbeitet Exmatrikulation zum Job-Beginn notwendig
Liebes CampusCenter-Team,

ich habe meinen Master erfolgreich abgeschlossen und mein Zeugnis bereits erhalten. Während der Jobsuche war ich bisher noch weiter immatrikuliert und ich weiß, dass ich spätestens zum Ende des Semesters exmatrikuliert werde, falls ich nicht vorher einen Antrag stelle.

Meine Situation hat sich jetzt dahingehend geändert, dass ich zum 01.03.2019 einen Vollzeit-Job anfange. Meine Frage(n) ist/sind jetzt: Muss ich mich vorab, d.h. zum 28.02 exmatrikulieren? Oder kann ich einfach auf die Exmatrikulation zum 31.03.2019 warten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße,

Kerstin Müller
Re: Exmatrikulation zum Job-Beginn notwendig
Hallo Frau Müller,

Sie können sich bereits vor dem Antritt der neuen Stelle exmatrikulieren, es ist aber kein Muss. Sie können auch den einen Monat das Semesterticket noch nutzen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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