Bearbeitet Beglaubigung von Dokumenten bei der Immatrikulation
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte wissen ob eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten bei der Immatrikulation auch nötig ist, wenn ich die Unterlagen persönlich einreiche und das Original mitbringe.
Außerdem würde mich interessieren, ob eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung nötig ist, da ich bereits meinen Bachelor an der Uni-Hamburg gemacht habe (bzw. gerade abschließe), so dass die Uni bereits über eine beglaubigte Kopie verfügt.

Mit freundlichen Grüßen
Sven
Re: Beglaubigung von Dokumenten bei der Immatrikulation
Lieber Sven,

Die Beglaubigung gehört zu Ihrer Akte und ist daher erforderlich. Ob eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist, hängt davon ab, für welchen Studiengang Sie sich einschreiben - wenn Sie mir dies mitteilen, kann ich Ihnen auch diese Frage beantworten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beglaubigung von Dokumenten bei der Immatrikulation
Sehr geehrte Frau Schelling,
danke für die Antwort. In meinem Fall handelt es sich um den M.Sc. Physik.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Bollweg
Re: Beglaubigung von Dokumenten bei der Immatrikulation
Lieber Sven,

In dem Fall gilt für die Einschreibung folgende Checkliste: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf Eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beglaubigung von Dokumenten bei der Immatrikulation
Sehr geehrte Frau Schelling,
das sind ja auch erfreuliche Nachrichten. Ich hatte gedacht, dass die in der Bewerbung geforderten Unterlagen wie die Hochschulzugangsberechtigung und sonstige Qualifikationsmerkmale (siehe: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... physik.pdf) unter den Punkt "Sämtliche Nachweise/Belege, die zur Begründung des Antrags bei der Bewerbung eingereicht wurden." der Checkliste Fallen würden. Dies scheint ja nun offensichtlich nicht der Fall zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sven
Re: Beglaubigung von Dokumenten bei der Immatrikulation
Lieber Sven,

Der Punkt in der Checkliste bezieht sich nur auf den Fall, in dem Sie einen Sonderantrag (Härtefallantrag etc.) gestellt haben - nur die Nachweise bezüglich eines solchen Antrags sind dort gemeint. Daher heißt die Zeile in der Checkliste "Sonderantrag gestellt" - vielleicht müssten wir in der Checkliste noch deutlicher machen, worum es bei dem Punkt geht. Entschuldigen Sie die Verwirrung. Nachweise zu Ihren Qualifikationen etc. müssen Sie ebenfalls nicht einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beglaubigung von Dokumenten bei der Immatrikulation
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für die Bestätigung und Ihre Mühe.

Viele Grüße
Sven
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