Bearbeitet Teilzeitstudium – Nachweis selbständige Tätigkeit
Hallo,

da ich neben dem Studium (B.A. Philosophie) selbständig tätig bin, würde ich gern in ein Teilzeitstudium wechseln. Welche Nachweise kann ich dafür verwenden? Aufgrund des Tätigkeitscharakters kann ich keine Arbeitsverträge, Zeitnachweise o.ä. vorlegen; statt dessen könnte ich einzelne Projektangebote und -verträge vorlegen, die in ihrem zeitlichen Umfang allerdings stark schwanken bzw. diesen nicht ausweisen.

Danke für ein kurzes Feedback!

Beste Grüße
Wolfgang
Re: Teilzeitstudium – Nachweis selbständige Tätigkeit
Lieber Wolfgang,

ohne konkrete Unterlagen kann nicht beurteilt werden, ob eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vorliegt. Sie sollten aber dennoch einen Antrag auf Teilzeitstudium einreichen. Gut wäre ein Nachweis der Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein und Steueridentifikationsnummer). Wenn Sie über Projektverträge verfügen, reichen Sie diese auch als einfache Kopie mit ein. Zudem sollten Sie ebenfalls eine Erklärung mit einreichen, dass Sie selbstständig sind und mindestens die geforderte Arbeitszeit ausüben.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Teilzeitstudium – Nachweis selbständige Tätigkeit
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich werde die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen und über das Antragsformular hochladen. Wie lange dauert die Bearbeitung üblicherweise?

Beste Grüße
Wolfgang
Re: Teilzeitstudium – Nachweis selbständige Tätigkeit
Lieber Wolfgang,

die Bearbeitung dauert i.d.R. bis zu 5 Werktage.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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