Bearbeitet Semestergebühren: Drittes Staatsexamen Medizin
Hallo!

Ich bin Ende des Jahres mit meiner mündlichen Prüfung dran und frage mich nun, ob es noch erforderlich ist, die Semestergebühren zu überweisen, da ich gehört habe, man könne auch exmatrikuliert Staatsexamen ablegen.

Vielen Dank für Ihre Antwort
Re: Semestergebühren: Drittes Staatsexamen Medizin
Hallo sallolli,

Da zur Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine Immatrikulationsbescheinigung einzureichen ist, gehe ich davon aus, dass Sie zum Ablegen der Prüfung weiter immatrikuliert sein müssen. Erkundigen Sie sich hier aber bitte noch einmal beim Landesprüfungsamt für Heilberufe, da das Landesprüfungsamt für die Durchführung der Prüfung und damit auch für die einzuhaltenden Formalitäten zuständig ist. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.hamburg.de/bgv/kontakt/.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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