Guten Tag,
ich möchte mich gerne für ein Zweitstudium Psychologie bewerben. Vor dem 15.7. bekomme ich ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt, das bescheinigt, dass ich das Studium erfolgreich abgeschlossen habe und das meine Abschlussnote enthält. Das endgültige Zeugnis mit allen Unterschriften bekomme ich leider erst nach dem 15.7.. Gibt es für mich eine Möglichkeit, dass bei der Bewerbung die Bachelornote statt der Abiturnote gewertet wird?
Viele Grüße
Liebe(r) Weidenbaum,
ihre Frage muss erst intern geklärt werden - Sie erhalten eine Antwort, wenn die Klärung erfolgt ist.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
ihre Frage muss erst intern geklärt werden - Sie erhalten eine Antwort, wenn die Klärung erfolgt ist.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe(r) Weidenbaum,
wenn Ihnen für eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Psychologie im Bewerbungszeitraum noch kein endgültiges Zeugnis für die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, mit der Sie sich bewerben möchten, können Sie sich mit einer Ersatzbescheinigung bewerben.
Achten Sie bitte darauf, dass die Ersatzbescheinigung folgende Kriterien erfüllen muss:
Es darf nur noch die Ausfertigung des Zeugnisses fehlen und die Ersatzbescheinigung muss Ihnen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Zur Immatrikulation können Sie dann das endgültige Zeugnis einreichen oder, wenn dieses noch nicht vorliegt, die Ersatzbescheinigung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Ihnen für eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Psychologie im Bewerbungszeitraum noch kein endgültiges Zeugnis für die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, mit der Sie sich bewerben möchten, können Sie sich mit einer Ersatzbescheinigung bewerben.
Achten Sie bitte darauf, dass die Ersatzbescheinigung folgende Kriterien erfüllen muss:
- Sie muss ein Ausstellungsdatum enthalten
- Sie muss die Abschlussnote enthalten (wenn diese nicht vorliegt, können Sie sich nur mit einer Angabe 9,9 bewerben und Ihre Bewerbung wird in der Leistungsquote hinter allen Bewerbungen mit einer Angabe einer Note der Hochschulzugangsberechtigung eingeordnet)
- Sie muss den Hinweis erhalten, dass Ihr Studium abgeschlossen wurde.
Es darf nur noch die Ausfertigung des Zeugnisses fehlen und die Ersatzbescheinigung muss Ihnen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Zur Immatrikulation können Sie dann das endgültige Zeugnis einreichen oder, wenn dieses noch nicht vorliegt, die Ersatzbescheinigung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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