Schönen Guten Tag, könnten Sie bitte diese E-Mail an die Frau
ich bin 23 Jahre alt und bin an einem Studium im
Wirtschaftsingenieurwesen zum Wintersemester 2019/2020 interessiert. Ich
würde gerne ein paar Informationen zu diesem Studiengang erhalten:
* Wie hoch ist der aktuelle NC für diesen Studiengang und wie hoch die
Wahrscheinlichkeit liegt, bei diesem angenommen zu werden?
* Kann ich mir Wartesemester anrechnen lassen, da ich 2014 mein Abitur
mit 2,7 und anschließend eine Berufsausbildung zum Groß-und
Außenhandelskaufmann Januar 2018 erfolgreich in HH abgeschlossen habe.
Seit dem arbeite ich in meiner Ausbildungsfirma
* Steigt die Wahrscheinlichkeit angenommen zu werde, wenn man seinen
Schwerbehindertenausweis (50%) geltend machen würde? Gilt hier die Härtefallregelung ?
Gerne können wir auch einen gemeinsamen Telefontermin vereinbaren
Vielen Dank und viele Grüße
Xandi
Hallo Xandi,
die NC-Werte werden immer erst nach Ende der Bewerbungsphase anhand aller formal gültigen Bewerbungen ermittelt. Die Werte geben Auskunft, bis zu welchem Wert Bewerber_innen zugelassen wurden.
Wir können daher noch nicht sagen, wie der Wert für das WiSe 2019/20 aussehen wird. Sie finden die Werte der letzten Jahre hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Alle Zeiten nach dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie nicht an einer deutschen, staatlichen Hochschule eingeschrieben waren (siehe Hinweis unten), zählen automatisch als Wartesemester.
Der Schwerbehindertenausweis allein ist als Grund nicht ausreichend. Sie müssen zudem eine persönliche Begründung und ärztliche Atteste einreichen.
Ein Härtefallantrag ist zum einen aus gesundheitlichen Gründen mit der Tendenz zur Verschlechterung möglich. Zum anderen können Sie durch gesundheitliche Gründe an den Studienort Hamburg gebunden sein. Übersteigt die Anzahl der genehmigten Härtefallanträge die Zahl der verfügbaren Plätze, werden die Gründe der Härtefälle in eine Rangfolge gebracht. Dabei haben Krankheiten mit einer Tendenz zur Verschlechterung einen Vorrang bei denen aus Ortsbindung.
Sie finden ausführliche Informationen zu den Sonderanträgen und vor allem auch den geforderten Nachweisen unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die NC-Werte werden immer erst nach Ende der Bewerbungsphase anhand aller formal gültigen Bewerbungen ermittelt. Die Werte geben Auskunft, bis zu welchem Wert Bewerber_innen zugelassen wurden.
Wir können daher noch nicht sagen, wie der Wert für das WiSe 2019/20 aussehen wird. Sie finden die Werte der letzten Jahre hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Alle Zeiten nach dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie nicht an einer deutschen, staatlichen Hochschule eingeschrieben waren (siehe Hinweis unten), zählen automatisch als Wartesemester.
Der Schwerbehindertenausweis allein ist als Grund nicht ausreichend. Sie müssen zudem eine persönliche Begründung und ärztliche Atteste einreichen.
Ein Härtefallantrag ist zum einen aus gesundheitlichen Gründen mit der Tendenz zur Verschlechterung möglich. Zum anderen können Sie durch gesundheitliche Gründe an den Studienort Hamburg gebunden sein. Übersteigt die Anzahl der genehmigten Härtefallanträge die Zahl der verfügbaren Plätze, werden die Gründe der Härtefälle in eine Rangfolge gebracht. Dabei haben Krankheiten mit einer Tendenz zur Verschlechterung einen Vorrang bei denen aus Ortsbindung.
Sie finden ausführliche Informationen zu den Sonderanträgen und vor allem auch den geforderten Nachweisen unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Schönen guten Morgen Frau Schulzki,
Vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Dies hat mir schon sehr geholfen, aber eine Frage zu den Wartesemester habe ich noch:
Kann ich mir wirklich alle Semster seit 2014 als Wartesemester anrechnen lassen, obwohl ici zwischendurch eine Ausbildung abgeschlossen habe und anschließen als Arbeitnehmer Vollzeit arbeite?
Oder muss ich noch gewisse Kritwrien oder Auflagen erfüllen, damit alles Semster als Wartesemseter angerechnet werden?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Viele Grüße Xandi
Vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Dies hat mir schon sehr geholfen, aber eine Frage zu den Wartesemester habe ich noch:
Kann ich mir wirklich alle Semster seit 2014 als Wartesemester anrechnen lassen, obwohl ici zwischendurch eine Ausbildung abgeschlossen habe und anschließen als Arbeitnehmer Vollzeit arbeite?
Oder muss ich noch gewisse Kritwrien oder Auflagen erfüllen, damit alles Semster als Wartesemseter angerechnet werden?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Viele Grüße Xandi
Hallo Xandi,
Ja, das können Sie. Als Wartezeit zählen alle Zeiten, in denen Sie nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule studiert haben (siehe Hinweis unten) - weitere Auflagen gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ja, das können Sie. Als Wartezeit zählen alle Zeiten, in denen Sie nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule studiert haben (siehe Hinweis unten) - weitere Auflagen gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Birte,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie viele Wartesemester errechnen sich denn bei mir, wenn ich im Juli 2014 mein Abi abgeschlossen habe und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit mit der Anzahl an Wartesemester einen sicheren Studienplatz zum WS 2019/2020 zu bekommen?
Weitere Kriterien müssen nicht erfüllt werden im Bezug auf Wartesemester?
Gibt es Zahlen aus dem letzten Jahr?
Vielen dank und viele Grüße
Xandi
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie viele Wartesemester errechnen sich denn bei mir, wenn ich im Juli 2014 mein Abi abgeschlossen habe und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit mit der Anzahl an Wartesemester einen sicheren Studienplatz zum WS 2019/2020 zu bekommen?
Weitere Kriterien müssen nicht erfüllt werden im Bezug auf Wartesemester?
Gibt es Zahlen aus dem letzten Jahr?
Vielen dank und viele Grüße
Xandi
Hallo Xandi,
Sofern Sie seit Ihrem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, haben Sie bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2019/20 10 Wartesemester, d.h. die maximale Zahl an Wartesemestern, die für eine Bewerbung an der Uni Hamburg berücksichtigt wird.
Die für eine Zulassung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen in den letzten Jahren erforderlichen Wartezeitwerte finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf Wie Sie der Tabelle entnehmen können, waren für diesen Studiengang in den vergangenen Jahren für eine Zulassung über die Wartezeit regelmäßig 8 Wartesemester erforderlich. Das bedeutet, dass Ihre Chancen mit 10 Wartesemestern recht gut stehen. Sicher ist eine Zulassung aber dennoch nicht, da es trotz der konstanten Zahlen aus den letzten Jahren natürlich möglich ist, dass es im kommenden Bewerbungsverfahren mehr Bewerbungen mit 10 Wartesemestern geben wird, als Plätze über die Wartezeit zu vergeben sind. In dem Fall würde unter den Bewerber*innen mit 10 Wartesemestern gelost werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie seit Ihrem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, haben Sie bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2019/20 10 Wartesemester, d.h. die maximale Zahl an Wartesemestern, die für eine Bewerbung an der Uni Hamburg berücksichtigt wird.
Die für eine Zulassung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen in den letzten Jahren erforderlichen Wartezeitwerte finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf Wie Sie der Tabelle entnehmen können, waren für diesen Studiengang in den vergangenen Jahren für eine Zulassung über die Wartezeit regelmäßig 8 Wartesemester erforderlich. Das bedeutet, dass Ihre Chancen mit 10 Wartesemestern recht gut stehen. Sicher ist eine Zulassung aber dennoch nicht, da es trotz der konstanten Zahlen aus den letzten Jahren natürlich möglich ist, dass es im kommenden Bewerbungsverfahren mehr Bewerbungen mit 10 Wartesemestern geben wird, als Plätze über die Wartezeit zu vergeben sind. In dem Fall würde unter den Bewerber*innen mit 10 Wartesemestern gelost werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule