Bearbeitet Fernuniversität Hagen Doppelstudium
Hallo,

ich wurde zum Sommersemster an der Universität Hamburg für Rechtswissenschaften zugelassen und an der Fern-Universität Hagen für Politikwissenschaften.
Ich habe an der Uni Hagen Zweithörerstatus angenommen und mir wurde zugesichert, dass die Fern Uni kein Problem mit dem Parallelstudium habe.
Nun bleibt bei mir die Frage offen, ob ich an der Uni Hamburg noch einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen muss?
Re: Fernuniversität Hagen Doppelstudium
Hallo studium1996,

Ein Doppelstudium beantragen Sie immer bei der Hochschule, bei der Sie das zweite Studium aufnehmen. Ob, in welcher Form und wo Sie einen Antrag stellen müssen, hängt daher davon ab, bei welcher Hochschule Sie sich zuerst einschreiben. Wenn Sie sich zuerst bei der Uni Hamburg eingeschrieben haben, müssen Sie bei der Uni Hamburg keinen Antrag stellen - dann entscheiden die Regelungen der Fernuni Hagen über den Antrag und wenn diese, wie Sie schildern, keinen Antrag fordert, müssen Sie diesen natürlich auch nicht stellen. Wenn Sie sich aber zuerst bei der Fernuni Hagen eingeschrieben haben, gelten die Regelungen der Uni Hamburg für die Aufnahme des zweiten Studiums - in dem Fall ist ein Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie den Antrag in dem Fall so schnell wie möglich, da er eigentlich mit der Einschreibung vorliegen muss: www.uni-hamburg.de/doppelstudium

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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