Schönen guten Tag,
Ich habe vor einigen Jahren bereits ein reines Elektrotechnik & Informationstechnik , sowie ein reines Informatikstudium begonnen, jedoch beide Studiengänge vorzeitig abgebrochen.
Da ich nun Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Elektrotechnik & Informationstechnik studieren möchte, stellt sich mir die Frage ob dies ohne Weiteres möglich ist?
Für einen "klassischen" Studiengangwechsel habe ich Informationen gefunden - zu dieser speziellen Situation leider nicht.
Kommt es in meinem Szenario zu Komplikationen?
Beste Grüße
Lieber SVo,
wenn Sie in den beiden abgebrochenen Studiengängen keine endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen haben, können Sie sich als Studienanfänger für das Bachelorstudium Lehramt an beruflichen Schulen bewerben, da es sich nicht um denselben Studiengang handelt.
Sollten Sie über endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen verfügen, melden Sie sich bitte erneut.
Sie finden weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html und zur Bewerbung unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie in den beiden abgebrochenen Studiengängen keine endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen haben, können Sie sich als Studienanfänger für das Bachelorstudium Lehramt an beruflichen Schulen bewerben, da es sich nicht um denselben Studiengang handelt.
Sollten Sie über endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen verfügen, melden Sie sich bitte erneut.
Sie finden weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html und zur Bewerbung unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo Herr Gautzsch,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nein, es gibt keine endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen. Bin ich in der Pflicht die Studiengänge in einer Art nachzuweisen?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Beste Grüße.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nein, es gibt keine endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen. Bin ich in der Pflicht die Studiengänge in einer Art nachzuweisen?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Beste Grüße.
Liebe(r) SVo,
Sie müssen die Studienzeiten in der Online-Bewerbung (Bewerbungsfrist 01.06. - 15.07.) im "Studienverlauf" eintragen. Zudem sollten Sie in der Online-Bewerbung angeben, dass Sie noch nicht im denselben Studiengang immatrikuliert waren.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie müssen die Studienzeiten in der Online-Bewerbung (Bewerbungsfrist 01.06. - 15.07.) im "Studienverlauf" eintragen. Zudem sollten Sie in der Online-Bewerbung angeben, dass Sie noch nicht im denselben Studiengang immatrikuliert waren.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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