Guten Tag,
ich habe bei meiner Bewerbung eine vorläufige Bachelornote angegeben, da ich die Note der Bachelorarbeit noch nicht hatte. Durch diese hat sich nun mein Durchschnitt noch einmal um zwei Nachkommastellen verbessert. Besteht die Möglichkeit, das noch in der Bewerbung zu berücksichtigen? (Falls nach NC oder "Bestenquote" verfahren wird) Und falls ja, an wen sollte ich mich dann wenden?
Vielen Dank im Voraus.
N. Müller
Liebe Frau Müller,
wenn Sie sich mit einer vorläufigen Note innerhalb der Bewerbungsfrist beworben haben, wird diese im Auswahlverfahren berücksichtigt. Die nachträgliche Verbesserung Ihrer Durchschnittsnote durch die Bachelorarbeit kann im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.Das würde auch gelten, wenn Sie sich zum Beispiel durch die Bachelorarbeit die Durchschnittsnote um 2 Kommastellen verschlechtern würde.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie sich mit einer vorläufigen Note innerhalb der Bewerbungsfrist beworben haben, wird diese im Auswahlverfahren berücksichtigt. Die nachträgliche Verbesserung Ihrer Durchschnittsnote durch die Bachelorarbeit kann im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.Das würde auch gelten, wenn Sie sich zum Beispiel durch die Bachelorarbeit die Durchschnittsnote um 2 Kommastellen verschlechtern würde.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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