Guten Tag,
ich habe im letzten Sommer erfolgreich meinen Master in IT-Management und -Consulting an der Universität Hamburg abgeschlossen. Ich möchte nun zum Wintersemester 2019/2020 mich für einen neuen Studiengang einschreiben. Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Gibt es eine erhöhte Semestergebühr für das Zweitstudium?
2. Kann ich ohne NC Einschränkung mir das Studium aussuchen? (Habe mal gehört, dass ein abgeschlossenes Studium einen dazu qualifiziert)
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Hallo Jan,
im Auswahlverfahren der Universität Hamburg wird nicht nach Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden.
Lediglich bei einer Bewerbung für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie ist es relevant, ob Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben (s. http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... tudium.pdf).
Sie werden bei der Auswahl so wie alle anderen Bewerber_innen für das 1. Fachsemester nach Leistung und Wartezeit ausgewählt. Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern stellt eine Hochschulzugangsberechtigung dar.
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein.
Sollten Sie sich doch für den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
Wenn Sie sich für das Bachelorstudium entscheiden, muss danach die korrekte Berechnung der Wartezeit geprüft werden.
Es gilt auch für Sie die Bewerbungsfrist 01.06. bis 15.07. für das Wintersemester.
Es wird keine gesonderte Gebühr für Zweitstudienbewerber_innen erhoben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
im Auswahlverfahren der Universität Hamburg wird nicht nach Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden.
Lediglich bei einer Bewerbung für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie ist es relevant, ob Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben (s. http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... tudium.pdf).
Sie werden bei der Auswahl so wie alle anderen Bewerber_innen für das 1. Fachsemester nach Leistung und Wartezeit ausgewählt. Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern stellt eine Hochschulzugangsberechtigung dar.
Sie können selbst entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben wollen.
Wenn Sie sich für das Abitur entscheiden, tragen Sie die entsprechenden Daten im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" in der Online-Bewerbung ein.
Sollten Sie sich doch für den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung entscheiden, geben Sie die Daten des Zeugnisses an und wählen als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus.
Wenn Sie sich für das Bachelorstudium entscheiden, muss danach die korrekte Berechnung der Wartezeit geprüft werden.
Es gilt auch für Sie die Bewerbungsfrist 01.06. bis 15.07. für das Wintersemester.
Es wird keine gesonderte Gebühr für Zweitstudienbewerber_innen erhoben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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