Guten Tag,
ich studiere momentan Informatik an der TUM, habe dort jedoch voraussichtlich eine Grundlagen - und Orientierungsprüfung nicht bestanden, möchte jedoch weiterhin Informatik studieren, am liebsten in Hamburg.
Den reinen Informatik-Studiengang werde ich ja wohl in diesem Fall nicht weiterstudierten können, jedoch ist es an der TUM so, dass z.B. Wirtschaftsinformatik und andere Informatikstudiengänge nicht mit dem Studiengang Informatik verwandt sind und ich diese daher dort ab dem nächsten WS studieren könnte.
Ist die Regelung an der Uni Hamburg ähnlich?
Könnte ich z.B. SSE, Wirtschaftsinformatik oder MCI hier studieren?
Vielen Dank für kommende Hilfe!
Hallo samueldomdey,
die Möglichkeiten, nach endgültig nicht bestandenen Prüfungen einen anderen Studiengang zu studieren sind durch §44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeschränkt:
"Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Satz 2 gilt nicht für Wahlpflichtprüfungen."
Ob Sie nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Studiengang noch einen anderen Studiengang studieren dürfen, hängt also nicht so sehr an der Verwandtheit der Studiengänge, sondern an den Inhalten der Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben.
Es muss für jeden einzelnen Studiengang geprüft werden, ob es Überschneidungen in den Prüfungsinhalten gibt. Also ob es prüfungsrechtliche Gründe gibt, aus denen die Immatrikulation zu untersagen ist (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung). Bitte wenden Sie sich für die Prüfung direkt an das Studienbüro Informatik: https://www.inf.uni-hamburg.de/de/studies/orga
Die Bescheinigung müssen Sie im Falle einer Zulassung für die Immatrikulation mit einreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Möglichkeiten, nach endgültig nicht bestandenen Prüfungen einen anderen Studiengang zu studieren sind durch §44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeschränkt:
"Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Satz 2 gilt nicht für Wahlpflichtprüfungen."
Ob Sie nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Studiengang noch einen anderen Studiengang studieren dürfen, hängt also nicht so sehr an der Verwandtheit der Studiengänge, sondern an den Inhalten der Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben.
Es muss für jeden einzelnen Studiengang geprüft werden, ob es Überschneidungen in den Prüfungsinhalten gibt. Also ob es prüfungsrechtliche Gründe gibt, aus denen die Immatrikulation zu untersagen ist (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung). Bitte wenden Sie sich für die Prüfung direkt an das Studienbüro Informatik: https://www.inf.uni-hamburg.de/de/studies/orga
Die Bescheinigung müssen Sie im Falle einer Zulassung für die Immatrikulation mit einreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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