Bearbeitet Ich bekomme mein Abschlusszeugnis später als die Bewerbungsfrist
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane mich um eine Stelle an Ihrer Universität für Wintersemester 19/20 zu bewerben. Ich möchte Informatik Bachelor Studiengang studieren und ich habe bereits fast alle Unterlagen zur Bewerbung vorbereitet. Ich bin non-EU Schülerin aus Armenien, aber Deutschland erkennt armenisches Abschlusszeugnis(nach der Angaben von anabin). Aber jetzt stehe ich vor einer wichtigen Frage. Ich bekomme meine Hochschulzugangsberechtigung voraussichtlich erst am 10. Juli (es ist nur abhängig von dem armenischen Bildungsministerium) und die Bewerbungsfrist endet am 15.Juli. Auch mindestens 8 Wochen vor dem Ende der Frist sind erforderlich für die Bearbeitung von uni-assist. Was kann ich in einer solchen Situation tun? Wäre eine Bewerbung sinnvoll nur mit einer Notenübersicht (alle Noten von Schuljahren 10,11 und 12 nur erstes Semester) mit einer Bedingung, später die HZB nachzureichen? Auch meine Abschlussprüfungen lege ich spät ab. (zwischen 15.Mai bis 17. Juni.)
Außerdem erhalte ich Araratian Baccaleureate Diplom, was international anerkannt ist. Die AB Prüfungen sind auf Armenisch durchgeführt, beinhalten jedoch das gleiche IB Diplomprogramm. Leider ich bekomme dieses Zeugnis auch später und eine Bewerbung ist wieder nur mit der oben genannten Notenübersicht möglich.
Bitte beantworten Sie meinen Brief möglichst schnell, damit ich mich für eine Bewerbung nicht verspäte. Ich hoffe und würde sehr dankbar, wenn Sie Verständnis fur diese Frage aufbringen würden. Ich freue mich auf eine positive Antwort. Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Sona Markosyan
Re: Ich bekomme mein Abschlusszeugnis später als die Bewerbungsfrist
Hallo Sona,

wenn Sie Ihr Zeugnis erst am 10. Juli erhalten, können Sie die Bewerbungsfrist zum 15. Juli nicht einhalten. Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist ist ein wichtiger Bestandteil bei einer Bewerbung mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, zumal mit dieser nicht nur die Studienberechtigung in Deutschland nachgewiesen wird, sondern die Note von uni-assist auch in das deutsche Notensystem umgerechnet wird. Die Note, mit der Sie am Auswahlverfahren für Nicht-EU-Bewerber/innen teilnehmen. Notenübersichten aus Schulhalbjahren können deshalb nicht akzeptiert werden.

Mit besten Grüßen,
BK
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