Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie höflichst um ein paar Informationen bezüglich der Sprachvoraussetzung im Fach Französisch bitten.
Ich möchte gerne im kommenden Semester das Fach Französisch auf Grundschullehramt studieren und würde nun gerne wissen, ob als Sprachnachweis eine zweistellige Abiturnote im Französisch (Grundkurs) ausreichen würde oder ob es notwendig wäre einen DELF-Test/ Intensivkurs (von der Universität angeboten) abzulegen/ zu besuchen.
Über eine kurze Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Mavelin Lisbeth Schulz-Meinen de Olio
Liebe Frau Schulz-Meinen de Olio,
Als Nachweis der Französischkenntnisse reicht eine Bescheinigung Ihrer Schule darüber aus, dass Sie 300 Unterrichtsstunden in Französisch absolviert haben. Wurde Französisch als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, reicht auch das als Nachweis aus. Geht aus den Schulzeugnissen hervor, dass 5 Jahre lang Französisch belegt wurde, gilt dies als Nachweis von 300 Unterrichtsstunden und die Zeugniskopien reichen als Nachweis aus. Wenn Sie mit Ihren Schulzeugnissen nichts davon nachweisen können, müssen Sie das Zertifikat DELF B1 erwerben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Als Nachweis der Französischkenntnisse reicht eine Bescheinigung Ihrer Schule darüber aus, dass Sie 300 Unterrichtsstunden in Französisch absolviert haben. Wurde Französisch als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, reicht auch das als Nachweis aus. Geht aus den Schulzeugnissen hervor, dass 5 Jahre lang Französisch belegt wurde, gilt dies als Nachweis von 300 Unterrichtsstunden und die Zeugniskopien reichen als Nachweis aus. Wenn Sie mit Ihren Schulzeugnissen nichts davon nachweisen können, müssen Sie das Zertifikat DELF B1 erwerben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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