Bearbeitet Härtefallregelung
Hallo,
ich habe eine Frage zur Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung bzw. eine andere Möglichkeit der Zulassung zum Medizinstudium in Hamburg.
Auf Grund des unerwarteten und plötzlichen Versterbens unseres Vaters am vergangenen Wochenende ist es für meinen Halbbruder nicht möglich wie geplant ab Herbst im Ausland zu studieren. Seine Mutter ist psychisch nicht in der Lage sich um unsere minderjährige Halbschwester zu kümmern. Ich selbst habe 2 Kinder, mein jüngster Sohn ist 2 Wochen alt. Daher kann auch ich nicht viel Beitragen.
Auf Grund seines mittelmäßigen Abiturs 2017 ist eine reguläre Zulassung zum Studium in Hamburg in absehbarer Zeit nicht denkbar.
Gibt es irgendeine Möglichkeit für Ihn?
Vielen Dank und Grüße
Re: Härtefallregelung
Hallo pjrein,

Härtefallanträge in Bezug auf eine Bewerbung für den Studiengang Medizin werden nicht von den Hochschulen, sondern direkt von hochschulstart.de geprüft. Zu den Möglichkeiten, einen Härtefallantrag zu stellen, stellt hochschulstart das folgende Merkblatt bereit: https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/ ... er/m07.pdf Sollten Sie dem Merkblatt nicht klar entnehmen können, ob die Möglichkeit eines Härtefallantrags für Ihren Halbbruder besteht, können Sie sich auch an die Kontaktadresse in Bezug auf Härtefallanträge bei hochschulstart wenden: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=58

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten