Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung vorheriger Hochschule
Moin!

Zur Immatrikulation muss eine Exmat mitgeschickt werden, auf dem Zulassungsbescheid steht spätestens 10 Tage nach Ende der Immatrikulationfrist (das wäre Mitte September).

Meine vorherige Hochschule kann mir aber erst am 30. September eine Exmatrikulationsbescheinigung ausstellen. Was tun?

Freundliche Grüße
Lissie
Re: Exmatrikulationsbescheinigung vorheriger Hochschule
Liebe Lissie,

Ihre derzeitige Hochschule kann Ihnen schon jetzt eine Bescheinigung ausstellen, die beinhaltet, dass Sie zum 30 9. exmatrikuliert werden. Diese Exmatrikulationsbescheinigung wird von der Universität Hamburg akzeptiert. Die Frist zur Einreichung der Bescheinigung von spätestens 10 Tagen nach Ende der Immatrikulationsfrist sollten Sie unbedingt einhalten.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulationsbescheinigung vorheriger Hochschule
Guten Tag,

vielen Dank für die Antwort! Leider will meine Hochschule von einer solchen Bescheinigung nichts wissen. Beim Abgeben meiner Immatrikulationsunterlagen sagte mir Ihr Kollege, es würde notfalls auch ohne gehen, wenn ich dann am 30.9. die Exmatrikulationsbescheinigung nachreiche. Ist das korrekt?

Freundliche Grüße
Lissie
Re: Exmatrikulationsbescheinigung vorheriger Hochschule
Liebe Lissie,

Entschuldigen Sie die späte Antwort! Das ist korrekt. So lange die Exmatrikulationsbescheinigung noch fehlt, erhalten Sie aber keine endgültigen Semesterunterlagen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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