Bearbeitet Angaben zum Grundstudiennachweis - Rechtswissenschaften
Moin,
ich war bereits zwei Semester an der CAU Kiel in Jura eingeschrieben, habe dort aber nur an einer Prüfung teilgenommen (durchgefallen) und war aus persönlichen Gründen im zweiten Semester nur wenig anwesend und zu keiner Prüfung angemeldet. Jetzt würde ich gerne mein Studium an der Uni HH wiederaufnehmen, weiß aber nicht so recht was ich bei "Angaben zum Grundstudiennachweis" angeben soll, da ich bisher keine Leistungen erbracht habe. Was soll ich nun dort angeben?
Re: Angaben zum Grundstudiennachweis - Rechtswissenschaften
Hallo TheHoptimist,

eine Bewerbung in den Studiengang Rechtswissenschaft ist für Sie nur in das erste Fachsemester möglich und nur, weil Sie bisher keine Studienleistungen an Ihrer vorigen Hochschule erbracht haben. Zur Bewerbung müssen Sie hierüber einen offiziellen Nachweis Ihrer vorigen Hochschule einreichen (siehe auch unter "erneute Bewerbung in das 1. Fachsemester": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... agen.html )

Angaben zum Grundstudium sind nur bei einer Bewerbung in das Hauptstudium nötig. Sie müssen Ihren Studiengang in der Online-Bewerbung ändern in "Hauptfach, ab dem ersten Fachsemester"

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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