Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich unlängst erfahren habe ist es ja durchaus möglich ohne Abitur zu studieren. Aus den vielen Links dieser und anderer Seiten habe ich einiges erfahren können. Leider bin ich mir aber immer noch unsicher wo ich mir nun Bestätigungen über über Anerkennungen meiner Ausbildungen etc. an der Universität Hamburg geben lassen kann und wie es sich mit den Wartesemestern verhält.
Hintergrund: mittlere Reife, Krankenpfleger, Weiterbildung zur Pflegedienstleitung nach § 80 Pflegversicherungsgesetz, Fachkrankenpfleger Anästhesie und Intensivmedizin 2008 und logischer Weise mehr als 3 Jahre Berufserfahrung.
Fragen hierzu: wo kann/muss ich mich an der Universität melden ?
zählen die Wartesemester dann ab 2008 ?
Danke und Gruß
MK
Hallo MK,
Mit der Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie (ggf. auch mit der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung) haben Sie eine dem Abitur gleichwertige Qualifikation und können sich für den Studiengang Medizin bewerben. Wenn Sie beide Weiterbildungen vor dem Beginn dieses Jahres abgeschlossen haben, können Sie sich allerdings in diesem Jahr nicht mehr für diesen Studiengang bewerben, da die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt und dort die Bewerbungsfrist für "Altabiturienten" nur bis zum 31.05. läuft.
Sollte Ihre Weiterbildung zur Pflegedienstleitung eine bessere Note aufweisen als Ihr Abschluss als Fachkrankenpfleger, können Sie das Zeugnis von uns prüfen lassen, damit festgestellt werden kann, ob Sie auch diese Weiterbildung alternativ zum Abitur für eine Bewerbung nutzen können. Dazu schicken sie uns das Zeugnis über das folgende Formular: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Sollte die Note schlechter sein, sollten Sie die Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger für die Bewerbung nutzen.
Als Wartezeit zählt die Zeit seit dem Abschluss der Weiterbildung, sofern Sie in de Zwischenzeit nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren.
Weitere Informationen zur Bewerbung mit einer beruflichen Qualifikation, die dem Abitur gleichwertig ist, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/meister
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Mit der Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie (ggf. auch mit der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung) haben Sie eine dem Abitur gleichwertige Qualifikation und können sich für den Studiengang Medizin bewerben. Wenn Sie beide Weiterbildungen vor dem Beginn dieses Jahres abgeschlossen haben, können Sie sich allerdings in diesem Jahr nicht mehr für diesen Studiengang bewerben, da die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt und dort die Bewerbungsfrist für "Altabiturienten" nur bis zum 31.05. läuft.
Sollte Ihre Weiterbildung zur Pflegedienstleitung eine bessere Note aufweisen als Ihr Abschluss als Fachkrankenpfleger, können Sie das Zeugnis von uns prüfen lassen, damit festgestellt werden kann, ob Sie auch diese Weiterbildung alternativ zum Abitur für eine Bewerbung nutzen können. Dazu schicken sie uns das Zeugnis über das folgende Formular: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Sollte die Note schlechter sein, sollten Sie die Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger für die Bewerbung nutzen.
Als Wartezeit zählt die Zeit seit dem Abschluss der Weiterbildung, sofern Sie in de Zwischenzeit nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren.
Weitere Informationen zur Bewerbung mit einer beruflichen Qualifikation, die dem Abitur gleichwertig ist, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/meister
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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