Hallo,
ich interessiere mich für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft. Bei dem Studiengang muss man nachweisen, dass man Türkisch auf einem B2 Niveau beherrscht. Reicht ein Nachweis durch einen Einstufungstest durch zum Beispiel die Volkshochschule oder muss es zwingend ein Zertifikat samt Prüfung sein ?
Ich bedanke mich im voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Fatma
Liebe Fatma,
Ein Einstufungstest reicht nicht aus. Sie können aber ein beliebiges Zertifikat über Türkischkenntnisse auf dem Niveau B2 einreichen. Für das Zertifikat müssen Sie in der Regel eine Prüfung ablegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Einstufungstest reicht nicht aus. Sie können aber ein beliebiges Zertifikat über Türkischkenntnisse auf dem Niveau B2 einreichen. Für das Zertifikat müssen Sie in der Regel eine Prüfung ablegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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