Hallo,
ich studiere BWL und meine Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, dass die Fakultät BWL eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert, wenn keine es kein Fach gibt, in dem man den Prüfungsanspruch verloren hat. Ich habe schon die Prüfungsordnung gelesen und natürlich viel gegoogelt aber kann nicht so wirklich hilfreiche Informationen finden.
Mit freundlichen Grüßen,
S.
Hallo S.,
Das kann durchaus möglich sein, wenn es Gründe dafür gibt, keine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Da ich Ihre Fallkonstellation nicht kenne, kann ich aber natürlich nicht beurteilen, ob es Gründe gibt, die dagegen sprechen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen. Wenn das Studienbüro Ihnen die Bescheinigung verweigert und Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, sollten Sie sich im Studienbüro erklären lassen, aus welchem anderen Grund Ihnen die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das kann durchaus möglich sein, wenn es Gründe dafür gibt, keine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Da ich Ihre Fallkonstellation nicht kenne, kann ich aber natürlich nicht beurteilen, ob es Gründe gibt, die dagegen sprechen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen. Wenn das Studienbüro Ihnen die Bescheinigung verweigert und Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, sollten Sie sich im Studienbüro erklären lassen, aus welchem anderen Grund Ihnen die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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