Hallo,
um mein Studium zu beginnen muss ich davor ein Praktikum leisten (Berufsschullehramt-Ökotrophologie).
Wie lange ?(ich habe etwas mit 52 Wochen gelesen)
und was passiert wenn ich bis zum 01.06.2020 (dann werden doch die Pratikas beglaubigt?) nicht 52 Wochen erfüllt habe?
Kann ich das Praktikum bei einer Stelle machen oder müssen es drei (oder mehr) verschiedene sein?
Ich habe mir schon die Merkzettel diesbezüglich durchgelesen, verstehe diese aber nicht ganz.
Ist es auch möglich eine Kurzberatung mit dem Telefon zu bekommen?
Danke für Ihre Mühe.
LG Melissa
Hallo Melissa,
die Dauer des betrieblichen Praktikums beträgt mindestens 12 Monate und ist in der Regel vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit usw.) werden nicht auf das betriebliche Praktikum angerechnet. Wenn Sie sich erst im nächsten Jahr bewerben wollen, sollten Sie bereits einen Praktikumsplatz haben, um die Zeiten zusammenzubekommen.
Das betriebliche Praktikum soll zusammenhängend abgeleistet werden; dabei dürfen drei Abschnitte von mindestens zwei Monaten gebildet werden. Sie können aber auch alles bei einer Stelle ableisten.
Auch Freiwilligen Dienste können als Pratikumszeiten anerkannt werden, wenn sie die Maßgaben des ZPLA erfüllen. Die Prüfung erfolgt beim ZPLA. Sie finden unter www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html auch Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten des ZPLA.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Dauer des betrieblichen Praktikums beträgt mindestens 12 Monate und ist in der Regel vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit usw.) werden nicht auf das betriebliche Praktikum angerechnet. Wenn Sie sich erst im nächsten Jahr bewerben wollen, sollten Sie bereits einen Praktikumsplatz haben, um die Zeiten zusammenzubekommen.
Das betriebliche Praktikum soll zusammenhängend abgeleistet werden; dabei dürfen drei Abschnitte von mindestens zwei Monaten gebildet werden. Sie können aber auch alles bei einer Stelle ableisten.
Auch Freiwilligen Dienste können als Pratikumszeiten anerkannt werden, wenn sie die Maßgaben des ZPLA erfüllen. Die Prüfung erfolgt beim ZPLA. Sie finden unter www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html auch Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten des ZPLA.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Also muss ich bis zum 01.06 ein Praktikumsbescheid von 12 Monaten einreichen ? Das ist nicht mehr möglich. Könnte ich die fehlenden Monate bis zum Anfang des Studiums nachreichen ?
Hallo Melissa,
entsprechend der Website des ZPLA sollen die Anerkennungsunterlagen spätestens bis zum 01.06. des Jahres beim ZPLA sein. Die Anerkennung benötigen Sie aber erst zur Immatrikulation. Klären Sie bitte mit dem ZPLA, ob auch eine spätere Einreichung möglich ist.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
entsprechend der Website des ZPLA sollen die Anerkennungsunterlagen spätestens bis zum 01.06. des Jahres beim ZPLA sein. Die Anerkennung benötigen Sie aber erst zur Immatrikulation. Klären Sie bitte mit dem ZPLA, ob auch eine spätere Einreichung möglich ist.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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