Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich für das Wintersemester 2019/20 an Ihrer Universität für das Fach „Rechtswissenschaften“ beworben.
Leider ergibt sich folgendes Problem: Ich befinde mich zur Zeit in den USA für ein Auslandsaufenthalt und komme nicht bis Ende August wieder.
Meine Frage an Sie wäre nun, wann man den Zulassungsbescheid erhält, damit jemand anderes ggf. meine Unterlagen einreichen könnte. Auf der Seite von „Hochschulstart“ hab ich etwas vom 13.August gelesen. Gilt dies auch für ihre Universität ?
Mit freundlichen Grüßen,
Jana Schuchardt
Hallo Frau Schuchardt,
im Dialogorientierten ServiceVerfahren können Sie das etwas selbst steuern. Sie erhalten zunächst nur ein Zulassungsangebot auf hochschulstart. Erst wenn Sie dieses annehmen, wird am darauffolgenden Montag bzw. Mittwoch Ihr Zulassungsbescheid in STiNE eingestellt. Dann beginnt erst Ihre Annahmefrist zu laufen. Das späteste Datum ist der 24.08. - wenn Sie bis dahin aktiv kein Zulassungsangebot angenommen haben, erhalten Sie automatische eine Zulassung für das Zulassungsangebot mit der höchsten Priorität.
Sie finden ausführliche Informationen zu den einzelnen Phasen des DoSV unter https://www.uni-hamburg.de/dosv
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
im Dialogorientierten ServiceVerfahren können Sie das etwas selbst steuern. Sie erhalten zunächst nur ein Zulassungsangebot auf hochschulstart. Erst wenn Sie dieses annehmen, wird am darauffolgenden Montag bzw. Mittwoch Ihr Zulassungsbescheid in STiNE eingestellt. Dann beginnt erst Ihre Annahmefrist zu laufen. Das späteste Datum ist der 24.08. - wenn Sie bis dahin aktiv kein Zulassungsangebot angenommen haben, erhalten Sie automatische eine Zulassung für das Zulassungsangebot mit der höchsten Priorität.
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Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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